Versuchter Totschlag: Prozess wird neu aufgerollt

bc. Stade. Dieses Verfahren muss vor dem Landgericht Stade noch einmal komplett neu aufgerollt werden. Im Sommer 2016 war ein heute 57-jähriger Mann aus Stade von der 13. Großen Strafkammer wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigerin des Angeklagten legte Revision ein. Erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte das Urteil, am Montag startete nun die Revisionsverhandlung.
Das war passiert: Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der mutmaßliche Täter in der Nacht auf den 11. Dezember 2015 versucht haben, seinen Mitbewohner in der gemeinsamen Wohnung in Stade mit einem Kissen zu ersticken. Die Situation soll aufgrund der Lautstärke des Fernsehers eskaliert sein.
Zunächst soll der alkoholisierte Angeklagte auf sein ebenfalls betrunkenes Opfer mit Fäusten sowie einer Waage eingedroschen haben. Außerdem soll er mit einem Hammer auf ihn eingeschlagen und anschließend mit einem Brotmesser am Hals verletzt haben. Die Hilferufe seines blutenden Opfers soll er mit einem Kissen, das er ihm auf das Gesicht drückte, versucht haben, zu unterdrücken. Nachbarn alarmierten die Polizei. Das Gericht entschied damals auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Das BGH sah es jedoch nicht als eindeutig erwiesen an, dass tatsächlich eine Tötungsabsicht bestand, da der alkoholkranke Angeklagte seine Erstickungsversuche mit dem Kissen nicht vollendete und das Opfer wieder atmen ließ. Als die Polizei an der Tür klopfte, soll er von seinem Opfer abgelassen haben.
Bis vor Kurzem saß der Tatverdächtige in Haft in Bremervörde, mehr als eineinhalb Jahre lang. Vor wenigen Wochen zog er dann wieder nach Stade, nachdem die Haftstrafe aufgrund der BGH-Entscheidung ausgesetzt wurde. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Alle Aussagen des Angeklagten, der geständig ist, sowie der Zeugen werden neu aufgenommen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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