Bankgeheimnis abgeschafft
(bc). Das Bankgeheimnis im Steuerrecht hat in Deutschland eine fast 400-jährige Tradition. Jetzt ist es endgültig abgeschafft. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist Ende Juni ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten: das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - eine Folge der „Panama Papers“-Affäre.
Künftig sollen es Finanzbehörden leichter haben, an Bankdaten von Steuerzahlern zu gelangen. Der Bundesregierung geht es dabei um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Kritiker befürchten die Totalüberwachung und ein Fortschreiten des gläsernen Menschen.
Entscheidend ist der Wegfall des Paragraphen 30a in der Abgabenordnung. Darin hieß es bislang: „Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.“ Und: „Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.“ Beide Punkte sind ersatzlos gestrichen worden.
Kritiker wie der Finanzexperte und Blogger Norbert Häring befürchten die „finanzielle Totalüberwachung auf leisen Sohlen“. Finanzbehörden - aber auch andere auskunftsberechtigte Sozialbehörden - müssten keinem Bürger mehr etwas glauben. Es entfalle die generelle Vorschrift, dass Finanzämter zuerst versuchen müssten, die benötigten Informationen zu erhalten, und erst die Bank fragen dürfen, wenn das nicht gelinge oder sie guten Grund haben zu misstrauen.
Für Häring ist offensichtlich, dass mit der neuen Abgabenordnung der für die Verwaltung gläserne Bürger das Ziel sei. Ähnliches befürchten Verbraucherschützer, wenn Konten ganz allgemein überwacht werden dürften, ohne dass die Betroffenen davon erfahren müssen.
Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte teilt die Bedenken wegen des Wegfalls des steuerlichen Bankgeheimnisses nicht. Es sei ein legitimes Anliegen der Behörden, Domizilgesellschaften in Steueroasen ausfindig zu machen, so ein Sprecher auf WOCHENBLATT-Anfrage.
Was sagen die betroffenen Geldinstitute aus der Region? Wolfgang von der Wehl von der Sparkasse Stade-Altes Land dazu: „Wir werden den Meldepflichten nachkommen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Falle einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht könnten wir für Steuerausfälle haftbar gemacht werden.“ Es sei die Rede von Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Von der Wehl: „Natürlich werden wir, bei etwaigen Anfragen, der Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Daten gerecht werden.“
Und Carsten Schmuckall von der Sparkasse Harburg-Buxtehude sagt: „Wie alle Kreditinstitute sind wir verpflichtet, die Finanzbehörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus oder Steuervergehen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.“ Diese Aufgabe sei nicht neu, sondern existiere im Grundsatz schon seit mehr als zehn Jahren. Die Beziehung zwischen Kunde und Sparkasse stelle immer noch ein besonderes Vertrauensverhältnis dar, das tagtäglich gelebt werde.
Wolfhard Krentz, Leiter des Finanzamtes in Buchholz, erläutert: „Mit Aufhebung des Paragraphen 30a wird klargestellt, dass Kreditinstitute bei der Mitwirkung zur Aufklärung des steuerlichen Sachverhalts gegenüber den Finanzbehörden dieselben Rechte und Pflichten haben wie andere auskunftspflichtige Personen, die – wie anders zum Beispiel Rechtsanwälte oder Steuerberater – keine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht beachten müssen.“
Die Aufhebung habe nicht den „gläsernen Bürger“ zur Folge. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, neue Ermittlungsbefugnisse würden nicht geschaffen, so Krentz.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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