Kein Visum: Behörden beharren auf Sprachnachweis
![Stephan Schwagmeier möchte mit seiner Ehefrau in Deutschland zusammenleben | Foto: privat](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2016/02/19/3/185813_L.jpg?1564278427)
- Stephan Schwagmeier möchte mit seiner Ehefrau in Deutschland zusammenleben
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bc. Stade/Harsefeld. Noch sieht es nicht nach einem Happyend für Stephan Schwagmeier (50) und seine Ehefrau Nancy (55) aus. Die Behörden beharren weiter auf den deutschen Sprachnachweis für die Frau aus Ecuador (das WOCHENBLATT berichtete). Ohne das Zertifikat bekommt sie von der Deutschen Botschaft in Quito kein Einreisevisum nach Deutschland, um ihren Liebsten in die Arme schließen zu können.
Der Gesetzgeber steht zwischen ihnen. Seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines Visums für den Nachzug ausländischer Ehepartner generell von der Bedingung abhängig, dass sich der Gatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Auf Anfrage betont eine Sprecherin des Auswärtiges Amtes in Berlin, dass die Botschaft in Ecuador auf eine Stellungnahme der Ausländerbehörde des Landkreises Stade warte. In der Kreisverwaltung will man zum konkreten Fall aus Datenschutzgründen nichts sagen. Grundsätzlich hält aber auch der Kreis einen Sprachnachweis für erforderlich. Kreissprecher Christian Schmidt betont: „Die Entscheidung trifft aber die Botschaft.“ Behörden-Ping-Pong nennt man das wohl.
Stephan Schwagmeier ist zunehmend verzweifelt, prüft bereits Alternativen, ob seine Ehefrau, die er 2014 in Harsefeld geheiratet hat, möglicherweise in ein anderes europäisches Land einreisen darf. Zwar möchte Nancy im März einen neuen Versuch starten, die Prüfung in Ecuador abzulegen. Ob sie den Test aber schafft, bleibt abzuwarten.
Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht schon 2012 die Einschränkung des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug zu Deutschen gelockert. Geklagt hatte eine Analphabetin aus Afghanistan. Das Visum zum Ehegattennachzug müsse schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich seien.
Offensichtlich gelten für Nancy Schwagmeier diese Ausnahmeregelungen nicht.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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