Musikschul-Inhaberin klagt erfolgreich Prostituierte aus dem Haus
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- Monika Tobinski will mit ihrer Musikschule jetzt einen Neuanfang starten
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bc. Buxtehude. Im ersten Stock üben Kinder Klavierspielen, unten werde "georgelt". Das passe einfach nicht zusammen, sagt Monika Tobinski (58). Seit fast zwei Jahren kämpft die Inhaberin einer Musikschule in Buxtehude gegen die Prostitution im Haus ihres kleines Betriebes. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Buxtehude hat Anfang November ihrer Unterlassungsklage gegen den Vermieter der Liebesdamen stattgegeben. Tobinski fällt ein Riesenstein vom Herzen: "Das fühlt sich an, als ob in meinem Bauch ein Atomkraftwerk abgeschaltet wurde."
Oben Musikschule, unten Bordell. Unvereinbar, findet Monika Tobinski. In drei Appartements übten verschiedene Frauen ihr Gewerbe aus. Jeden Tag von Montag bis Sonntag. Nicht selten warteten die Prostituierten leicht bekleidet im Treppenhaus auf Kundschaft. Ihre Arbeitsgeräusche drangen durch den Flur bis in die Räumlichkeiten der Musikschule. Negativer Höhepunkt: ein bestialisch stinkender Buttersäure-Anschlag. Offenbar war ein Freier mit dem Service unzufrieden.
Brachten Eltern ihre Kinder noch zur Probestunde vorbei, sah Monika Tobinski sie danach nie wieder. "Ich habe in zwei Jahren ungefähr die Hälfte meiner Schüler verloren. Und ich kann die, die weggeblieben sind, gut verstehen", sagt die Musiklehrerin. Auch erwachsene Männer hätten sich gebrandmarkt gefühlt, wenn sie in dem unsittlichen Haus ein- und ausgegangen seien, obwohl sie doch eigentlich nur Klavier spielen wollten.
Los ging es Ende 2011. Anfang 2012 verlor Monika Tobinski dann die Geduld. Eigentümer W.* vermietete mittlerweile seine drei Appartements in der denkmalgeschützten Stadtvilla an Prostituierte. Die restlichen Wohnungen in dem Haus an der Harburger Straße gehören Monika Tobinski. Ihre Beschwerden bei Ordnungs- und Bauamt der Stadt verliefen im Sande. Sie zog vor den Kadi. Und bekam jetzt Recht. Begründung: In der Teilungserklärung, die für die Wohnungseigentümergemeinschaft gelte, sei nur die Ausübung eines "kaufmännischen" oder "handwerklichen" Gewerbes gestattet. Eine Nutzung der Wohnungen zu Prostitutionszwecken sei hiervon nicht erfasst. Selbst in einer Teilungserklärung, in der "Gewerbe" für zulässig erklärt werde, sei das Führen eines bordellartigen Betriebes nicht zulässig, so das Amtsgericht.
Monika Tobinski startet jetzt neu durch. Die Prostituierten sind verschwunden. Ihre Schüler können wieder in Ruhe Klavier, Keyboard oder Gitarre üben - ohne von lautem Stöhnen unterbrochen zu werden.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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