Windkraft: Landkreis muss nacharbeiten
(bc). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade in Teilen für unwirksam erklärt. Den Bereich Windkraft muss die Kreisverwaltung noch einmal überarbeiten. Zwei Investoren aus Kehdingen hatten erfolgreich geklagt.
Landrat Michael Roesberg teilte die Entscheidung des OVG am Montag der Politik im nicht-öffentlich tagenden Kreisausschuss mit. Er betont: „Wir haben keine Gesetze falsch angewendet, sondern wir müssen unsere Regelung der geänderten, bzw. konkretisierten Rechtsprechung des Gerichtes anpassen.“
Im Kern geht es neben Formalien um die Unterscheidung zwischen sogenannten weichen und harten Kriterien bei der Frage um die Abstandsregelung zu Wäldern und Siedlungsgebieten. Der Landkreis hatte u.a. einen generellen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung der dreifachen Nabenhöhe ins RROP geschrieben. Diesen Punkt hat das OVG kassiert - zu Gunsten der Investoren. Die Richter weisen auf die Einzelfallbetrachtung hin. So könnte unter Umständen auch eine zweifache Nabenhöhe als Abstand ausreichen.
Die Konsequenz des Urteils: Investoren könnten nun auch außerhalb der festgelegten Vorranggebiete Bauanträge für neue Windräder stellen, müssten dann aber wieder Raumordnungsverfahren einleiten. Jedes Vorhaben müsste einzeln abgewogen werden.
Im Zuge der Prüfung kann der Landkreis dann durchaus erneut zu dem Schluss gelangen, dass mindestens die dreifache Anlagenhöhe als Abstand zu Siedlungen eingehalten werden müsste. Investoren könnten den Beschluss wiederum beklagen. Wichtig: Alle jetzt jetzt genehmigten und projektierten Anlagen im Kreis sind von dem Urteil nicht betroffen.
Mit den Details wird sich nun der Umweltausschuss näher beschäftigen müssen, laut Roesberg müsste dann der Kreistag in einigen Monaten einen neuen Beschluss für den Bereich Windkraft im RROP treffen. Roesberg: „Die Rechtssprechung des OVG wird dabei zunehmend spitzfindiger.“
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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