Zwei Jahre ohne Anschluss: Telekom ist in der Pflicht
tk. Buxtehude. Das WOCHENBLATT hatte vor fünf Wochen zum ersten Mal über Judith Bäron und Uwe Hoyer berichtet. Sie haben seit zwei Jahren keinen Telefon- und Internetanschluss. Der Grund: Bei Bauarbeiten für die A26 zwischen Buxtehude und Rübke wurden die letzten 400 Meter Leitung, die auf Masten zu ihrem Haus führten, abgesägt. Die Telekom fühlt sich für das Wiederherstellen der Telefonleitung nicht verantwortlich. Der Grund: Bäron/Hoyer sind keine Telekom-Kunden.
Das WOCHENBLATT hat bei der Bundesnetzangentur nachgefragt, die unter anderem bei Streitfragen in Sachen Telekommunikation zuständig ist. Die Antwort des Pressesprechers, dem die Redaktion das Problem von Uwe Hoyer und Judith Bäron geschildert hat, ist eindeutig: "Um bei einem nachhaltig gestörten Telefonanschluss wieder eine Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erhalten, können sich betroffene Teilnehmer an den Erbringer der Grundversorgungsleistung (Telekom) wenden. Die Telekom ist (gemäß §§78ff des Telekommunikationsgesetzes) verpflichtet einen Teilnehmeranschluss und Zugang zu Telefondiensten, sowie einen funktionalen Internetzugang einrichten."
Was die Telekom dazu sagt, die sich bislang standhaft weigert, ihre eigene Leitung wieder zu errichten? Die Bitte um Rückruf der Pressestelle verhallte ungehört. Die nächste Mail aus der WOCHENBLATT-Redaktion mit dem Zitat der Bundesnetzagentur und der Bitte um eine Bewertung der neuen Sachlage durch die Telekom blieb ebenso unbeantwortet.
Die letzte Reaktion aus der Telekom-Pressestelle, über die das WOCHENBLATT bereits vor zwei Wochen berichtet hatte, ließ an abweisender Deutlichkeit ("Sie haben von der Kollegin eine klare Antwort erhalten") nur wenig zu wünschen übrig. Jetzt empfiehlt die Telekom, dass eine Bedarfsanzeige gestellt werden müsse. Ohne Auftrag werde keine Bedarfsanzeige generiert. Und wo kein Bedarf angemeldet wird, da kann auch nicht ausgebaut werden.
Das können Betroffene tun:
(tk). Müssen Judith Bäron und Uwe Hoyer auf ihre Telefonleitung verzichten? Sollten Sie den Kampf mit der Telekom aufgeben? Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur sieht das Recht auf der Seite der beiden. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) sei klar geregelt, dass die sogenannten "marktmächtigen Unternehmen" die Grundversorgung gewährleisten müssen. Und das sei in Deutschland die Telekom, so Reifenberg. Stelle sie die Leitung nicht wieder her, sei das ein Gesetzesverstoß,
Er rät dem Paar - und anderen, die in einer ähnlichen Situation sind - sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu wenden (www.bundesnetzagentur.de). Dort sollten über den Server alle vorhanden Unterlagen hochgeladen werden und über das Kontaktformular den Sachbearbeitern zugänglich gemacht werden. Die würden sich dann um den Fall kümmern.
Der letzte Weg, der immer noch bleibe, sei die Klage, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Sprecherin geht aber in diesem Fall davon aus, dass die Bundesnetzagentur weiterhelfe und der Gang vor das Gericht unnötig sei.
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