Ausbau der Rübker Straße:Wirbel hinter den Kulissen
Für das umstrittene Projekt ist noch kein Gerichtstermin in Sicht / Bürgerinitiative ist optimistisch
tk. Buxtehude. Sieben Jahre lang hat der Landkreis Stade am Buxtehuder A26-Zubringer, der Rübker Straße (K40), geplant. Mehrfach wurden die Pläne ausgelegt, es gab zwei große Erörterungstermine mit den Gegnern des Vorhabens, der Bürgerinitative (BI) Rübker Straße. Im Oktober 2017 traf der Stader Kreistag den Planfeststellungsbeschluss. Doch es wird weder gebaut noch ist die Klärung des umstrittenen Großprojekts vor dem Verwaltungsgericht Stade terminiert.
Die Gegner des Projektes sind überzeugt, dass ihre Position nicht so einfach auszuhebeln ist. Sie sind der Auffassung: Der Beschluss zum Ausbau der Rübker Straße ist grundsätzlich rechtswidrig, weil Lärm- und Verkehrsprobleme ebenso wenig berücksichtigt worden seien wie eine konsequente Prüfung von Alternativen. Beispiel: Als Alternative zur K40 wurde eine Umgehungsstraße diskutiert. Die würde aber in einem kleinen Bereich das Naturschutzgebiet "Moore bei Buxtehude" berühren. Daher, so die Argumentation der Planer im Kreishaus, könne diese Variante aus Gründen des Naturschutzes gar nicht geplant werden. "Falsch", sagen dagegen die Anwälte der BI. Ob die Umgehung überhaupt möglich sei, müsse ein Verfahren klären, das genauso so detailliert und aufwändig wie die K40-Planung sei. Weil das aber unterblieben ist, so die Argumentation der BI, sei der gesamte Beschluss zum Ausbau der K40 rechtswidrig. Außer dem Planfeststellungsbeschluss, um überhaupt mit der konkreten Planung für den Autobahnzubringer anzufangen, hatte der Landkreis auch die sofortige Vollziehbarkeit dieses Beschlusses festgesetzt. Es hätten beispielsweise vorbereitende Arbeiten wie Baumfällungen stattfinden können. Bislang hat der Kreis davon aber keinen Gebrauch gemacht. Für die BI ist das ein weiteres Indiz dafür, dass ihre Klage fundiert ist und die Planer im Kreishaus vorsichtiger geworden sind. Denn: Erfahrungen mit Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht hat der Landkreis Stade unlängst gemacht: Die Betriebsgenehmigung für den Estering wurde vom Verwaltungsgericht Stade mit deutlicher Kritik an der Arbeit der Kreisverwaltung kassiert. Der ehemalige Kreisbaurat Bode war im Vorfeld aber sicher, dass der Beschluss absolut rechtssicher sei.
Das sagt der Landkreis zum Stand der Dinge: Die Klagen gegen den K40-Ausbau seien erwartbar gewesen. Richtig sei, dass der Landkreis die sofortige Vollziehbarkeit - gegen die auch geklagt werden würde - bislang nicht genutzt hat. Im Haushalt für 2019 werden aber Mittel für die Planung des K40-Ausbaus eingestellt. Im Winter stehen außerdem normale Baumpflegemaßnahmen, wie anderswo im Kreis Stade an, die nichts mit dem Bauprojekt zu tun haben, so Schmidt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.