Frauen vor Übergriffen schützen
Buxtehuder CDU-Politikerin fordert Fußfessel für Gewalttäter

Wie können Frauen besser vor gewalttätigen (Ex-)Partnern geschützt werden? Die Buxtehuder CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter fordert eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern | Foto: Adobe Stock/kei907
  • Wie können Frauen besser vor gewalttätigen (Ex-)Partnern geschützt werden? Die Buxtehuder CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter fordert eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern
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Dieser Fall extremer häuslicher Gewalt in Buxtehude hat im November vergangenen Jahres die Menschen im Landkreis Stade erschüttert: Ein Mann überschüttete seine Ex-Partnerin und sich selbst mit einer brennbaren Flüssigkeit und steckte diese in Brand. Beide starben. Der Täter hätte das Opfer gar nicht aufsuchen dürfen. Es bestand ein Annäherungsverbot. Diese Schreckenstat hätte verhindert werden können, meint die Buxtehuder CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter. Sie fordert die rot-grüne Landesregierung auf, die elektronische Fußfessel für Gewalttäter ins Polizeirecht des Landes aufzunehmen. 

Andere Bundesländer haben bereits gehandelt

„Jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner, eine Frau zu töten. An jedem dritten Tag gelingt es ihm. Viele dieser Taten wären vermeidbar“, meint die CDU-Politikerin. Sie findet es völlig unverständlich, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Tätern, die bereits wegen häuslicher Gewalt auffällig wurden, nicht längst im niedersächsischen Polizeirecht verankert ist. Andere Bundesländer hätten längst gehandelt, so Butter. "Warum wartet Niedersachsen?" Denn trotz richterlicher Annäherungsverbote würden Täter oftmals ihren Opfern weiterhin nachstellen und sie aufsuchen. Die CDU-Parlamentarierin ist der festen Ansicht: „Die elektronische Fußfessel schützt präventiv, alarmiert die Polizei rechtzeitig und kann Leben retten.“

Rechtliche Basis für eine Fußfessel schaffen

Die oppositionelle CDU im niedersächsischen Landtag hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt. "Wir müssen handeln und eine entsprechende Rechtsgrundlage für eine elektronische Fußfessel im Polizeirecht schaffen", sagt Butter. Nur so könne man gefährdete Frauen wirksam vor Gewalt schützen. "Ein sicheres Niedersachsen ist machbar – wenn die Landesregierung endlich mitzieht", fordert Butter. Sie hält es für wichtig, dass das Land eine eigene rechtliche Basis für die elektronische Fußfessel schafft - unabhängig vom Bund, wo es Bestrebungen gibt, die Fußfessel im Gewaltschutzgesetz zu verankern. Doch die Fraktionen im Bundestag konnten sich bisher nicht auf eine Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes verständigen. Es gab einen Gesetzesentwurf, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Gewalttätern und die Anordnung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings vorsah. 

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Bundestag verabschiedet Gewalthilfegesetz

Anders sieht es beim neuen Gewalthilfegesetz aus. Das wurde jetzt vom Bundestag verabschiedet. Zukünftig sollen Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz- und Beratungsangebote erhalten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnet das Gesetz als wichtigen Schritt für ein „verlässliches Hilfesystem“ in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz soll nicht nur eine bessere Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen ermöglicht werden. Vorgesehen ist auch, präventive Maßnahmen stärker zu fördern - wie etwa Programme für Täterarbeit oder öffentliche Aufklärungskampagnen. 

13.000 Schutzplätze fehlen

Allerdings wird der gesetzliche Schutzanspruch für Betroffene erst 2032 in Kraft treten. Frauenrechtsverbände kritisieren, dass dieser Zeitraum angesichts der hohen Zahlen betroffener Frauen viel zu lang sei. Schon würden mehr als 13.000 Schutzplätze in Frauenhäusern fehlen. Dabei ist der Bedarf an entsprechender Hilfe groß: Laut Bundeskriminalamt (BKA) wurden im Jahr 2023 rund 181.000 Frauen Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt. 155 Frauen wurden von ihren (Ex-)Partnern getötet. Trotz dieser alarmierenden Zahlen gibt es derzeit bundesweit nur 7.700 Frauenhausplätze – erforderlich wäre rund die dreifache Anzahl. Damit das neue Gesetz in Kraft treten kann, noch der Bundesrat auf seiner Sitzung am 14. Februar zustimmen.