Gericht verhandelt über Rübker Straße
Urteil zum A26-Zubringer Buxtehude fällt im Dezember
Wird die Rübker Straße (K40) Autobahnzubringer für Buxtehude oder wird sie es nicht? Eine Antwort auf diese Frage gibt es womöglich noch in diesem Jahr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat für den 4. Dezember eine mündliche Verhandlung anberaumt. Auf WOCHENBLATT-Nachfrage erklärte Gerichtssprecher Harald Kramer, dass mit einer Entscheidung "zeitnah nach dem Verhandlungstermin" zu rechnen sei - "in der Regel am selben Tag, hier möglicherweise auch erst am Folgetag". Je nach Urteilsspruch könnte das Thema "Rübker Straße" ein für alle Mal ad acta gelegt werden.
Endet der Rechtsstreit im Dezember?
Das Ende der K40 als Zubringer zur A26 wäre wahrscheinlich dann besiegelt, wenn der Landkreis Stade in Lüneburg unterliegt und damit auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit um den umstrittenen Ausbau der Rübker Straße verliert. Für diesen Fall hatte Landrat Kai Seefried im Wahlkampf um den Landratsposten vor zwei Jahren angekündigt, dass der Landkreis sich dem Richterspruch des OVG beugen werde: Sollte aus Lüneburg die klare Botschaft kommen, dass die Planungen zur Rübker Straße nicht umsetzbar seien, werde er das Urteil akzeptieren.
Der Landrat hofft jedenfalls auf ein rasches Ende der juristischen Auseinandersetzung: "Endlich gibt es einen Verhandlungstermin und damit die Chance auf baldige Klarheit in dieser seit langer Zeit strittigen Frage." Er habe bereits jetzt mit der Buxtehuder Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt eine Vereinbarung getroffen: "Wir setzen uns - unabhängig vom Ausgang der Verhandlung - am Folgetag mit Vertretern der Hansestadt Buxtehude an einen Tisch, um das Urteil auszuwerten und das weitere Vorgehen abzustimmen."
BI hält Zubringer über Rübker Straße für unnötig
Sollte der Landkreis mit seiner Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade Erfolg haben und die zweite Instanz in Lüneburg den Weg für einen Ausbau der K40 als Autobahnzubringer frei machen - ggf. unter der Auflage, die Planungen zu modifizieren, wird die Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße aller Voraussicht nach vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. BI-Sprecher Ulrich Felgentreu bleibt bei dem Standpunkt: "Diese Abfahrt wird nicht benötigt." Die Anbindung der Anschlussstelle, die Felgentreu als "Buxtehude-Mitte" bezeichnet, über die Rübker Straße würde zu einer zusätzlichen erheblichen Verkehrsbelastung der Straßen in Buxtehude führen.
Außerdem gebe es mit den Anschlussstellen und Jork und Neu Wulmstorf/Rübke bereits zwei Buxtehuder Autobahn-Zubringer, so die Sichtweise der BI. Das sei vollkommen ausreichend. Eine dritte Autobahn-Auffahrt würde nur unerwünschten Durchgangsverkehr in Buxtehude schaffen, meint Felgentreu. "Dann werden alle Pendler, die aus Richtung Harsefeld und Apensen kommen und zur Arbeit nach Hamburg oder Finkenwerder wollen, quer durch Buxtehude fahren." Die Verkehrsströme in den ohnehin schon überlasteten Strecken und Knotenpunkten wie Apensener Straße, Stader Straße, Ellerbruch-Tunnel oder Konrad-Adenauer-Allee könnten sich nahezu verdoppeln, so die Befürchtung. Felgentreu ist fest davon überzeugt: "Eine nennenswerte Entlastung für die Dammhausener Straße wird eine Anschlussstelle 'Buxtehude-Mitte' sicher nicht bringen."
Felgentreu, der für die Grünen im Kreistag und im Buxtehuder Rat sitzt, appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Pläne für die Rübker Straße als Autobahnzubringer endgültig aufzugeben und stattdessen nach Alternativen zu schauen. Seiner Meinung nach müsste es doch möglich sein, die B73 verkehrstechnisch zu optimieren. Über die Bundesstraße, auf der jetzt schon nach der Eröffnung der Anschlussstelle Neu Wulmstorf weniger Autos unterwegs seien, könnte der Verkehr später bis zur B3 neu geleitet werden. Felgentreu hat eine klare Meinung zu dem Thema: "Angesichts knapper Kassen sollte der Landkreis die eingeplanten Millionen für den Ausbau der Rübker Straße für einen sinnvolleren Zweck verwenden und das Geld in die Schulen stecken."
Stader Richter kassierten Zubringer-Planungen
Zum Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung vor dem OVG Lüneburg: Der Landkreis ist Bauherr des Buxtehuder Autobahnzubringers über die Rübker Straße (K40). Gegen die Landkreis-Pläne hat die BI Rübker Straße vor dem Verwaltungsgericht Stade geklagt und im November 2019 Recht bekommen. Die Stader Richter hatten den Landkreis-Planern unter anderem Abwägungsfehler vorgeworfen. So könne beispielsweise der schützenswerte Wachtelkönig nicht per se Vorrang vor den Schutzinteressen der Menschen an der Rübker Straße haben. Der Landkreis hatte gegen dieses Urteil Berufung vor dem OVG eingelegt.
"Bei den Verfahren handelt es sich um Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stade, mit denen dieses den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Stade betreffend den Ausbau der Rübker Straße K 40 zwischen der Einmündung in die Harburger Straße und dem Autobahnanschluss an die A 26 aufgehoben hat. Der 7. Senat des OVG hatte die Berufungen wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Urteile des Verwaltungsgerichts zugelassen", erklärt OVG-Sprecher Kramer gegenüber dem WOCHENBLATT.
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