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Immobilien erben - was muss dabei beachtet werden?

Foto: Unsplash.com

Im eigenen Haus zu wohnen kann die Lebensqualität erhöhen. Neben der größeren Unabhängigkeit zählt auch der Bedarf nach Sicherheit zu den Motiven für den Erwerb von Wohneigentum. Meist ist der Hausbau jedoch mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Manchmal wird die Immobilie jedoch geerbt. Bei beiden Varianten müssen wesentliche Details beachtet werden.

Subjektive Einschätzungen bei Nachlassimmobilien vermeiden

Aufgrund der Coronakrise besteht oft der Bedarf,  die Wohnsituation zu verbessern.

Studien zufolge  soll Wohneigentum glücklich machen.

In der Realität werden jedoch wichtige Entscheidungen wie etwa  über die Wohnungsbaupolitik häufig verschoben.

häufig verschoben. Eine Möglichkeit, sich über die Gestaltung eines eigenen Zuhauses zu informieren, besteht im Besuch entsprechender Messen und Ausstellungen.

Wirtschaftlich betrachtet zählen Häuser und Eigentumswohnungen zu den wichtigsten Vermögenswerten. Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge, sodass die gesetzlichen Erben Eigentümer der Immobilie werden. Sofern mehrere Erben vorhanden sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Bei einem Testament des Erblassers steht die Immobilie den darin eingesetzten Erben zu. Wenn eine Immobilie geerbt wird, müssen einige Dinge beachtet werden. Zunächst ist es wichtig zu wissen, was die Nachlassimmobilie wert ist. Bei der Ermittlung des Immobilienwerts kann ein  Verkehrswertrechner helfen, da dieser anhand bestimmter Angaben wie Lage, Größe und Ausstattung der Immobilie die aktuellen Werte errechnet.

Da hinsichtlich Immobilienrecht und Erbschaftsrecht vielfältige Anforderungen und Bestimmungen zu beachten sind, empfiehlt es sich, auf fachmännische Beratung durch Experten für Erbfragen zurückzugreifen. Bei der Bestimmung von Immobilienwerten führen subjektive Einschätzungen häufig zu Bewertungsfehlern, sodass es hilfreich ist, einen Verkehrswertrechner zu nutzen, um Klarheit über den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu erlangen. Persönliche Wertvorstellungen spielen bei Immobilienkäufen kaum eine Rolle. Bei der Wertermittlung werden lediglich Fakten wie beispielsweise die Lage der Immobilie, die Größe der Liegenschaft und die Innenausstattung berücksichtigt. Außerdem werden auch An- und Ausbaumöglichkeiten, anfallende Nebenkosten sowie der Renovierungsstatus bei der Berechnung des Immobilienwertes in Betracht gezogen.

Welche Verpflichtungen bestehen bei einem Immobilienerbe?

Im Unterschied zu Geldwerten ist der Nachlasswert von Immobilien nicht teilbar, sondern unbeweglich. Ein Miterbe kann im Rahmen einer Erbengemeinschaft deshalb eine Immobilie nicht eigenmächtig zum Verkauf anbieten. Wenn einige Mitglieder einer Erbengemeinschaft das Immobilienerbe verkaufen möchten und die anderen dagegen sind, wird es problematisch. Gleiches gilt, wenn ein Miterbe in der Immobilie wohnen möchte, während die anderen diese verkaufen oder vermieten wollen. Der Verkauf oder die Vermietung einer geerbten Immobilie muss durch die gesamte Erbengemeinschaft beschlossen werden. Im Falle einer Vermietung sind deshalb auch alle Miterben im Mietvertrag zu nennen. Bei einer Nachlassimmobilie hat grundsätzlich jeder Erbe das Recht, diese mitzunutzen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine gemeinsame Regelung über die Nutzung und Verwaltung zu vereinbaren. Häufig wird die Erbschaft einer Immobilie als Privileg betrachtet. Dabei werden jedoch die Verpflichtungen, die mit einem Immobilienerbe verbunden sind, unterschätzt. Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, wird Eigentümer und muss die damit verbundenen Rechte und Pflichten inklusive Hypotheken und Schulden übernehmen. Bei überschuldeten Immobilien kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, sollte geklärt werden, was mit der geerbten Immobilie passieren soll. Bevor das Erbe angenommen wird, sollte entschieden sein, ob die Wohnimmobilie verkauft oder vermietet werden soll oder ob der neue Eigentümer beabsichtigt, selbst einzuziehen. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, sollten alle Vor- und Nachteile abgewogen werden. Durch den Verkauf einer geerbten Immobilie können spätere Wertverluste verhindert werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, das Erbe zu monetarisieren und das Kapital für eigene Projekte zu nutzen. Außerdem kann der mit dem Immobilienbesitz verbundene Verwaltungsaufwand vermieden werden, wenn die Immobilie verkauft wird. Zu den möglichen Nachteilen, die beim Immobilienverkauf zu berücksichtigen sind, zählen die Räumungskosten sowie die Kosten, die bei der Vermarktung und Käufersuche entstehen.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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