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Urteil zu Autokredit-Widerruf: Gründe und Folgen

Foto: Unsplash.com

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil zum Widerruf von Auto-Krediten für Aufsehen gesorgt. Welche Konsequenzen dies hat und warum die Richter zu dem Urteil kamen, wollen wir uns einmal etwas genauer ansehen.

Viele Verträge sind ungültig

Dank eines neuen Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lassen sich Kredite, die Sie zur Finanzierung des neuen Autos abgeschlossen haben, widerrufen. Der Grund für das Urteil der Richter liegt in der  mangelnden Angabe von Vertragsdetails im Kreditvertrag.

Wenn diese in Ihrem Vertrag fehlen, gibt es die Möglichkeit, Abstand vom geschlossenen Vertrag zu nehmen. Dann kann das neu erworbene Fahrzeug gegen die Zahlung des Kreditbetrages an die entsprechende Bank zurückgegeben werden. Die Richter bemängelten in ihrem Urteil, dass viele Kreditverträge Formulierungen enthalten, die für eine Person ohne juristischen Hintergrund nicht verständlich sind. Betroffen von dem Urteil aus Luxemburg sind hauptsächlich Verträge mit Abschluss nach dem 13. Juni 2014. Daher lohnt es sich als betroffene Person, einen  Anwalt für Autokredit-Widerruf hinzuzuziehen.

Dieser prüft zunächst einen möglichen Anspruch und leitet im zweiten Schritt die notwendigen Maßnahmen ein.

Details zum Urteil

Wie die meisten Verträge enthalten auch Kredite für den Autokauf eine Klausel für einen Widerruf. Diese beläuft sich in der Regel auf 14 Tage nach dem Abschluss des Vertrages. Genau hier kommen nun die ungenauen Angaben seitens des Kreditgebers ins Spiel. Diese sorgen dafür, dass die Frist nie wirklich begonnen hat. Damit ist es dann auch möglich, Verträge, die schon vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden, noch heute zu widerrufen. Dabei ist es auch irrelevant, ob die Zahlung bereits vollzogen wurde und der Kredit damit schon abbezahlt ist. Als Autobesitzer gibt es daher gute Chancen, seine Kreditsumme vollständig zurückzuerhalten. Die bisherigen Praktiken der Kreditgeber verstießen laut Urteil gegen geltendes EU-Recht. Dieses sieht vor, dass Informationen wie eine Angabe zu Gebühren für eine verspätete Zahlung genau anzugeben sind und auch für Laien problemlos verständlich sein müssen. Tatsächlich sind die meisten Verträge aber derart kompliziert formuliert, dass es für juristische Laien nicht zumutbar ist, sich über genaue Details selbst informieren zu können.

Konsequenzen und mögliches Szenario

Bei der Frage nach den Konsequenzen ergibt sich für Verbraucher ein klares Bild. Da Kreditverträge mit dem Autokauf meist direkt an den Kaufvertrag gekoppelt sind, ergibt sich das Recht, seinen Wagen gegen Erstattung der Kosten zurückzugeben. Der Verkäufer muss dann den Verkaufspreis zurückerstatten und erhält dafür das gebrauchte Fahrzeug zurück. Allerdings steht diesem ein Nutzungsersatz zu. Das heißt, dass der Verkäufer den bereits verlorenen Wert des Wagens erstattet bekommt. Allerdings besteht für Verbraucher die Gefahr, dass einige Banken die Nutzungskosten derart hoch ansetzen, dass sich eine Rückgabe nicht mehr lohnt. Diese Gefahr gilt vor allem für diejenigen Verbraucher, die den Widerruf auf eigene Faust durchsetzen wollen. Genau deshalb ergibt es für Betroffene Sinn, einen Anwalt zu konsultieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Als mögliches Szenario gilt es als wahrscheinlich, dass sich  die Banken auf Ausgleichszahlungen einigen werden.

Der Verbraucher muss dann sein Auto nicht zurückgegeben, sondern erhält eine einmalige Zahlung. Wie sich die Sachlage aber genau darstellen wird, wird auch von weiteren Gerichtsurteilen abhängen.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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