Warnung vor falschen Gerichtsrechnungen

Mit diesen Schreiben versuchen Unbekannte Unternehmer abzuzocken
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  • hochgeladen von Bianca Marquardt

(bim). Unternehmer in der Region finden dieser Tage womöglich Rechnungen über mehrere hundert Euro in ihren Briefkästen, mit denen sie ihren Eintrag ins Handelsregister teuer bezahlen sollen. Viele dubiose Anbieter von Adress- und Gewerbeverzeichnissen nutzen Handelsregistereintragungen oder Markenanmeldungen, um unter Vortäuschung einer amtlichen Rechnung hohe Geldbeträge zu kassieren. Als Absender ist zum Beispiel das Amtsgericht Tostedt als Registergericht angegeben, ein Bundesadler im Kopf soll Seriosität vermitteln. "Doch bei diesen Rechnungen handelt es sich um Fake-Rechnungen", warnt Dr. Astrid Hillebrenner, Direktorin des Amtsgerichts Tostedt, an dem immer mal wieder derartige falsche Rechnungen auftauchen. Empfänger sollten diese dubiosen Rechnungen und Vertragsangebote genau prüfen.
Bei oberflächlicher Betrachtung sehen diese Formulare aus wie manches Schreiben einer öffentlichen Institution oder Behörde, z.B. des Registergerichtes zwecks Eintragung einer Handelsregisterbekanntmachung. Oft sind sogar Signets oder typische Farbgebungen und Schriftarten nachgeahmt. Einige dieser Angebote enthalten Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen bzw. gerichtlichen Stelle. Erst im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschließt sich der wahre Zweck.
Gibt man z.B. die auf der dem Amtsgericht Tostedt vorliegenden "Rechnung" angegebene Adresse des Online-Portals ein, auf dem die Unternehmerdaten angeblich zusammengeführt und veröffentlicht werden, landet man auf einem Tourismus-Informationsportal rund um die Ahr.
Die Amtsgerichte Tostedt und Walsrode, die Notarkammer Celle sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade raten Empfängern solcher Schreiben, genau zu prüfen, ob man:

  • den Absender kennt
  • das beworbene Verzeichnis kennt
  • ob eine Veröffentlichung als handels- oder markenregisterliche Eintragung notwendig ist.

Fehlende Angaben zur Adresse oder Geschäftsführung des Absenders sollten die Empfänger stutzig machen. Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister werden nur von den staatlichen Gerichtskassen versendet. Wenn als Zahlungsempfänger jemand anders als eine Justiz-Kosteneinzugsstelle genannt wird, sollte man hellhörig werden. Ebenso, wenn ein sehr kurzes Zahlungsziel von nur einigen Tagen angegeben ist. 
"Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen. Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK, dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, Ihrem Notar, oder bei Ihrem zuständigen Registergericht", raten die Amtsgerichte. Zweifelhafte Formulare sollten zur Prüfung an die jeweils zuständige IHK geschickt und keine voreiligen Zahlungen geleistet werden.
"Allein durch Überweisen des genannten Rechnungsbetrages oder Ergänzen einer Telefonnummer auf dem sogenannten 'Korrekturbogen' und der Rücksendung des Formulars kommt ein Vertrag zustande", heißt es.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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