Neue Corona-Regeln von Bund und Ländern
Kein Feuerwerk an Silvester und Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte

Ab sofort gilt bundesweit an Schulen eine generelle Maskenpflicht | Foto: Adobe Stock / Halfpoint
  • Ab sofort gilt bundesweit an Schulen eine generelle Maskenpflicht
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(as). Die Corona-Regeln werden weiter verschärft, das haben Bund und Länder am Donnerstag beschlossen. Bundeskanzlerin Merkel spricht von einem "Akt der Solidarität". Vor allem Ungeimpfte müssen sich auf deutliche Einschränkungen einstellen.

Die neuen Regeln sollen als bundeseinheitliche Mindeststandards gelten und streng kontrolliert werden. Verschärfungen, wie derzeit in Niedersachsen auf 2G-Plus (geimpft oder genesen mit negativem Testnachweis), sind den Ländern weiterhin möglich.

  • Im Einzelhandel gilt unabhängig von der Inzidenz zukünftig 2G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene). Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien und Futterhäuser. Auch zu Einrichtungen im Kultur- und Freizeitbereich wie Theater, Kinos oder Gaststätten bleibt Ungeimpften bundesweit der Zutritt verwehrt. Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die nicht geimpft werden können.
  • Für Ungeimpfte sind private Zusammenkünfte generell nur noch mit dem eigenen Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts möglich. Das gilt in der Öffentlichkeit ebenso wie in den eigenen vier Wänden. Für Geimpfte und Genesene gelten bei privaten Treffen nach der 2G-Regel diese Beschränkungen nicht. 
  • An Schulen wird eine generelle Maskenpflicht eingeführt.
  • An Silvester und Neujahr wird es kein Feuerwerk geben, wie im Vorjahr sind der Verkauf von Böllern sowie Versammlungen verboten.
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  • In Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz höher als 350 ist, müssen Klubs und Diskotheken schließen. Für Private Treffen gilt dann eine Obergrenze von maximal 50 Personen in Innenräumen, 200 Menschen im Freien.
  • Bei Großveranstaltungen gilt 2G oder 2G-Plus sowie die Maskenpflicht, zudem dürfen bei Indoor-Events nur bis zu 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. An Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 15.000 Personen teilnehmen. In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Auch was das Impfen angeht gibt es Neuerungen:

  • Bis Weihnachten sollen alle, die das möchten, eine Erst-, Zweit oder Drittimpfung erhalten.
  • Impfen dürfen zukünftig auch Zahnärzte, Apotheker oder Pflegefachkräfte.
  • Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Weiterhin begrüßen Bund und Länder es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

Mehr Infos unter www.bundesregierung.de

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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