KVN definiert Mindestanforderungen
Elektronische Patientenakte für alle ab 2025

Der Digitalisierungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat klare Mindestanforderungen für die „elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA) für den Versorgungsalltag in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen erarbeitet. Die Vertreterversammlung der KVN beschloss auf ihrer jüngsten Klausurtagung die Forderungen des Digitalisierungsausschusses einstimmig. Die Patientenakte soll ab 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen automatisch angelegt werden und Patientendaten digital zusammentragen.

„Viele unserer Mitglieder haben zahlreiche Fragen und Wünsche zur ePA. Diese Fragen und Wünsche haben die Mitglieder des KVN-Digitalisierungsausschusses jetzt zusammengefasst. Die konkreten Forderungen des Ausschusses und der KVN-Vertreterversammlung für eine schnelle und unkomplizierte Nutzung der ePA in den Praxen sind nur ein erster Schritt. Im Rahmen einer öffentlichen Fachdiskussion werden wir unsere Forderungen weiter konkretisieren, um einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten führen zu können", sagte die Vorständin der KVN und Digitalisierungsexpertin, Nicole Löhr, heute in Hannover.

Die Vorsitzende des KVN-Digitalisierungsausschusses, Dr. Kristina Spöhrer, ergänzte: „Die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen aus der passiven Rolle des Reagierens und Kritisierens in die Rolle des konstruktiven Agierens kommen. Dies ist uns mit dem Forderungskatalog zur Einführung der ePA gelungen.“

„Die Mitglieder des KVN-Digitalisierungsausschusses haben im Eckpunktepapier deutlich gemacht, dass eine funktionierende ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten kann und soll. Die ‚ePA für alle‘ muss aber einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen angebotenen elektronischen Patientenakten bieten. Dies ist leider in der nun für den Start der ePA vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar“, ergänzte Löhr.

Schon die erste Generation der ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, habe wegen der unzureichenden Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ‚ePA für alle‘, dürfe diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier müsse schnell nachgearbeitet werden. Das Papier richte sich vorrangig auf die Spezifikation für die ePA 3.1 und 3.2 in der Hoffnung, dass die Belange aus dem Praxisalltag bei diesen Spezifikationen Berücksichtigung finden. Es sei die Intention des Digitalisierungsausschusses, mit dem Papier weitere praxisnahe Erwartungen zu formulieren und diese für die nächsten Releases sichtbar zu machen.

„Die KVN betrachtet das Eckpunktepapier auf Basis der bisherigen Erfahrungen der Praxen mit der ePA als detaillierte Diskussionsgrundlage. Wir betreiben kein ePA-Bashing. Vor einem bundesweiten Roll-out muss die ePA aber ausgiebig unter realen Bedingungen erprobt werden. Diese Erprobung hat insbesondere sicherzustellen, dass die Patientenakte den hohen Anforderungen eines flächendeckenden Produktivbetriebs genügt“, forderte Löhr.

Das Eckpunktepapier der KVN mit konkreten Forderungen richtetet sich in erster Linie an den Gesetzgeber und die gematik, die für die Konzeption und Umsetzung der ePA zuständig sind.

Das Eckpunktepapier mit dem Forderungskatalog finden sich auf www.kvn.de.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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