Kita-Gebühren - Beamte kommen unterm Strich besser weg
(mi). „Wie soll man sich da ein zweites Kind leisten?“, fragt Janet Gleisberg aus Buchholz entgeistert. Für die Kita-Betreuung (Krippenplatz) ihres Sohnes muss Familie Gleisberg nach eigenen Angaben mehr als 500 Euro im Monat bezahlen - also rund 6.000 Euro im Jahr. „Das in einer Stadt, die sich Familienfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat“, sagt Janet Gleisberg. In der Tat spielt die Nordheide-Stadt bei den Kita-Gebühren in der oberen Liga. Hätte Familie Gleisberg ihren Wohnsitz in der Hansestadt Stade, müsste sie rund 3.800 Euro weniger pro Jahr zahlen.
Das WOCHENBLATT hat sich einmal durch den kommunalen Gebührendschungel gekämpft. Fazit: Je nach Wohnort gibt es große Unterschiede, außerdem werden in vielen Städten und Gemeinden Beamte unterm Strich offenbar weniger belastet als Angestellte und Arbeiter.
Verwirrende Vielfalt jedem Kommune rechnet anders
Ermittelt werden die Kita-Gebühren meist gestaffelt nach dem Bruttoeinkommen beider Eltern. Die Staffelung differiert erheblich. Die Gebührensatzung der Stadt Buchholz zum Beispiel kennt 15 Abstufungen, angefangen bei Stufe eins mit 1.200 Euro brutto. Die Jahreskosten für einen acht Stunden Kiga-Platz
(Krippe in Klammern) betragen hier ca. 1.600 (2.400) Euro. Bis hin zur Stufe 15 bei einem Bruttogehalt von mehr als 5.250 Euro. Hier fallen jährliche Gebühren von rund 4.200 (6.000) Euro an. In der Gebührensatzung der Stadt Winsen gibt es sogar 20 verschiedene Gehaltseinstufungen. In der niedrigsten Stufe bis 2.300 Euro brutto kostet ein Kita-Platz rund 1.050 (1.160) Euro, in der höchsten über 6.300 brutto, liegen die Jahreskosten bei 3.264 (4.500) Euro. Die Gemeinde Rosengarten dagegen legt nur vier Stufen zugrunde. Das Gebühren-Maximum von 370 Euro pro Monat (= 4.440 Euro) im Jahr zahlen hier alle Eltern, die über 4.500 Euro brutto verdienen. Das Minimum (1.700 Euro jährlich) muss berappen, wer als Monatsbrutto weniger als 2.051 Euro hat. Krippen kosten hier das Gleiche. In Jesteburg geht man einen völlig anderen Weg, hier müssen Eltern grundsätzlich einen Prozent ihres Monatsbruttos für die Betreuung bezahlen - aber mindestens 24 Euro und nicht mehr als als 54 Euro pro Stunde. Komplett auf eine Gehaltsstufung verzichtet die Hansestadt Stade. Für einen acht Stunden Kita-Platz, auch Krippe, fallen dort pauschal 160 Euro im Monat, also rund 1.900 Euro im Jahr an.
Unterschiede von fast 2.000 Euro
Schon diese exemplarische Übersicht zeigt: Im Gebühren-
dschungel geht es nahezu willkürlich zu. Ist in Rosengarten schon über 4.501 Euro brutto die höchste Gebührenstufe mit 370 Euro pro Monat erreicht, liegen Eltern mit gleichem Monatsbrutto in Winsen mit Stufe 11 gerade im oberen Mittelfeld und müssten nur 208 Euro pro Monat zahlen. Im Jahr macht das einen Unterschied von fast 2.000 (1.000) Euro aus. Ähnlich verhält es sich auch in Buchholz: Müssen hier Eltern ab 5.300 Euro die höchste Belastung von rund 4.200 (6.000) Euro im Jahr zahlen, kämen sie in Winsen ebenfalls mit rund 2.800 (4.000) Euro deutlich günstiger weg.
Beamte indirekt bevorzugt
Richtig ungerecht ist außerdem, dass fast jede Kommune den Bruttolohn für die Gebührenhöhe zugrunde legt, die Gebühren aber vom Netto bezahlt werden müssen. Dieses Vorgehen bevorzugt indirekt Beamte. Schließlich gilt hier: Brutto ist fast gleich Netto. Soll heißen, ein Beamten-Ehepaar, das bei 4.500 Euro eingestuft wird und tatsächlich unterm Strich rund 4.000 Euro netto zur Verfügung haben dürfte, wird real viel geringer belastet als ein Angestellten-Paar, das gleich eingestuft wird, dem wegen der Sozialabzüge unterm Strich aber beim gleichen Brutto rund 1.000 Euro weniger vom Netto bleibt.
Kommentar
Familienfreundlichkeit sieht anders aus
Überall in der Region wollen sich Kommunen attraktiv für junge Eltern mit Kindern machen - nur kosten soll das möglichst nichts. Gerade Kita-Gebühren, das Thema, das fast allen Eltern unter den Nägeln brennt, wird von Buchholz bis Rosengarten kategorisch ausgeklammert. Vielfach müssen sich Eltern mit intransparenten Einkommenseinstufungen herumschlagen und mit Belastungen von über 6.000 Euro im Jahr - bei nur einem Kind. Der Gipfel ist die Einstufung nach Monatsbrutto bei einer Gebühr, die vom Netto bezahlt werden muss. Die Gebührenstaffeln wirken vielfach so, als ob nicht Familenfreundlichkeit, sondern die Intention, möglichst viele Gebühren „einzutreiben“, Pate stand. Wenn in Rosengarten 75 Prozent aller Eltern den Höchstsatz zahlen, ist das schwerlich mit gerechter Einstufung zu erklären. Eine Gesellschaft, die Kinder und Gleichberechtigung will und gleichzeitig - zumindest bei Normalverdienern - Doppeleinkommen wirtschaftlich voraussetzt, muss auch für gerechte Strukturen und bezahlbare Gebühren bei der Kinderbetreuung sorgen. Mitja Schrader
Redakteur:Mitja Schrader |
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