Sollten Anlieger weiter für den Straßenausbau zur Kasse gebten werden?

Kaputter Asphalt (li.): So sah der Eichenweg in Rosengarten vor einem Jahr aus. Heute ist alles schick (r.) - bezahlt hat es die Allgemeinheit. In Buchholz wären die Anlieger in der Pflicht gewesen
  • Kaputter Asphalt (li.): So sah der Eichenweg in Rosengarten vor einem Jahr aus. Heute ist alles schick (r.) - bezahlt hat es die Allgemeinheit. In Buchholz wären die Anlieger in der Pflicht gewesen
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mi. Landkreis.

Wohl kaum eine Satzung ist in den Kommunen so umstritten wie die „Straßenausbaubeitragssatzung“. Hinter diesem juristischen Kunstwort verbirgt sich die Praxis, bei der Straßensanierung anliegende Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen. Laut eines aktuellen Berichts des NDR verfahren rund zwei Drittel aller Kommunen in Niedersachsen so. Dabei entstehen allerdings für den einzelnen Haushalt schnell Kosten bis in den fünfstelligen Bereich. „Unzumutbar für die Eigentümer“, argumentieren Kritiker, „gerechte Verteilung der Straßenbaulast“, sagen Befürworter.

Wer soll zahlen Anlieger oder Allgemeinheit

Das Dilemma zeigt ein Beispiel aus der Gemeinde Rosengarten: Die Anwohner des Eichenwegs im Rosengarten-Ort Klecken sind heute fein raus: Kurz bevor die marode Straße für fast 100.000 Euro saniert wurde, schaffte die Kommunen die Straßenausbaubeitragssatzung ab. Ansonsten hätten sie anteilig nach Grundstücksgröße rund 75 Prozent der Baukosten tragen müssen.
„Angeschmiert“ sind allerdings alle Bürger, denn um die Abschaffung der Satzung zu refinanzieren wurden Grundsteuer und Gewerbesteuer erhöht. Verallgemeinert: Ohne Satzung zahlt die Gemeinschaft für Straßen, die hauptsächlich von Anliegern genutzt werden - überspitzt formuliert, Eigentümer werden durch den Steuerzahler subventioniert.

"Eine unzumutbare Doppelbelastung"

Allerdings Eigentümer, das sind nicht nur finanziell potente Besitzer ganzer Wohnblocks, sondern auch hochverschuldete, geringverdienende Eigenheimbesitzer. Sie werden durch die Satzung so stark belastet, dass die Kosten teilweise nur mit einem Kredit finanzierbar sind. Gerade berichtete der NDR über eine 87-Jährige aus Friesland, die von ihrer Heimatgemeinde mit rund 11.000 Euro zur Kasse gebeten werden sollte. Dazu kommt, die Satzung gilt nicht nur für Wohnstraßen. Auch bei Durchgangsstraßen mit überwiegend allgemeinem Verkehr, tragen Anlieger bis zu 40 Prozent der Sanierungskosten. Der Eigentümer Lobbyverband Haus & Grund macht deswegen schon seit Langem Front gegen die Satzung. „Immobilieneigentümer tragen schon durch ihre Grundsteuern zum Gemeinwesen bei; die Satzung ist insofern eine unzumutbare Doppelbelastung“, erklärt dazu Jürgen Stöver vom Ortsverband Buchholz.

Über 60 Prozent der Gemeinden haben die Satzung abgeschafft

Im Landkreis Harburg ist die Satzung wohl auch wegen solcher Argumente in über 60 Prozent der Kommunen bereits abgeschafft worden (siehe unten). Allerdings sehen nicht alle Verwaltungen eine Streichung als unproblematisch. In der Stadt Buchholz zum Beispiel beurteilt man eine Abschaffung als ungerecht. „Das wäre eine Ungleichbehandlung derer, die schon für den Ausbau ihrer Straßen gezahlt haben“, so Stadt-Sprecher Heinrich Helms. Auch in Seevetal hält man bisher eisern an der Satzung fest. In Winsen und Tostedt gab es sogar schon Vorstöße aus der Politik, sie in Zeiten knapper Kassen wieder in Kraft zusetzen - erfolglos.

Ein 100 Prozent gerechte Verteilung gibt es nicht

Wie schwierig die Frage nach der gerechten Lastenverteilung mitunter ist, zeigt Jesteburg. Die Satzung war hier eigentlich 2012 abgeschafft worden, 2014 wollte die Gemeinde sie für nur eine einzige Maßnahme wieder in Kraft setzen, um zwei Anlieger an den Kosten einer Straßensanierung zu beteiligen. Die zwei hatten, als die Satzung noch galt, gegen einen Kostenbescheid zum Ausbau geklagt. Im Laufe des Verfahrens war die Satzung abgeschafft worden, alle anderen Anlieger hatten bereits gezahlt. Letztlich entschied sich die Politik aber gegen einen solch juristischen Kunstgriff. Stattdessen deklarierte man die Maßnahme wegen eines Neubauprojektes einfach als Erschließung, die von den zwei Anliegern in jedem Fall zu tragen sei.

Hier müssen Anlieger noch für den Ausbau zahlen
Die Rechtsgrundlage der Satzung ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz. Hier ist geregelt, dass Kommunen Straßenausbeibeiträge erheben dürfen. Bei reinen Wohnstraßen dürfen Anlieger mit bis zu 75 Prozent, bei Durchgangsstraßen mit bis zu 40 Prozent beteiligt werden. Wo müssen Eigentümer zahlen? Bei den Einheitsgemeinden in Buchholz und Seevetal, abgeschafft ist die Satzung dagegen in Winsen, Stelle, Rosengarten und Neu Wulmstorf. Samtgemeinden: Tostedt: nur Heidenau, Hollenstedt außer Wenzendorf und Drehstedt alle Gemeinden, Jesteburg: Harmstorf und Bendestorf, abgeschafft in Jesteburg, Hanstedt: außer Brackel und Egestorf alle, Salzhausen: komplett abgeschafft, Elbmarsch: nur Tespe, sonst abgeschafft.

Redakteur:

Mitja Schrader

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