Mehr Rechtssicherheit
Gesetzesänderung ist Meilenstein für Notfallsanitäter
jab. Landkreise Stade und Harburg. Im Notfall zählt jede Sekunde: Das wissen Notfallsanitäter ganz genau. Doch bisher mussten sie immer auf einen Notarzt warten, wenn es darum ging, Patienten Medikamente zu verabreichen. Ansonsten drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. Das soll sich jetzt allerdings ändern.
Nach einem Beschluss des Bundestages sollen Notfallsanitäter mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn es darum geht, an Patienten "heilkundliche Maßnahmen" durchzuführen. Dies soll künftig auch ohne die Anwesenheit eines Notarztes möglich sein. Im Landkreis Harburg stehen die Verantwortlichen dem Entschluss positiv gegenüber. DRK-Kreisgeschäftsführer Harburg Land Roger Grewe: „Wir begrüßen die neue Regelung sehr. Ohne diese überhöhen zu wollen, denke ich, sagen zu können, dass damit ein Meilenstein erreicht wird." Damit sei ein jahrzehntelanger Weg zu Ende gegangen und das Handeln des Rettungsdienst-Personals, konkret der Notfallsanitäter, endlich aus dem permanenten Graubereich heraus in einen rechtlich belastbaren Handlungsrahmen geführt worden.
Mehr Rechtssicherheit
Der DRK Kreisverband Stade wollte sich zur Entscheidung des Bundestages derzeit nicht äußern und verwies auf den DRK Landesverband Niedersachsen. Dieser begrüßte die Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Notfallsanitätergesetzes, erhielten die Notfallsanitäter dadurch mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. "Das DRK hatte sich dafür eingesetzt, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen, die bisher nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes gem. § 34 StGB durchgeführt werden durften." Das bedeutet, dass die Notfallsanitäter künftig beispielsweise zur Blutdrucksenkung bei einem akuten Notfall Medikamente eigenverantwortlich ohne Beisein eines Arztes bzw. ohne seine Anweisung verabreichen oder einen Zugang legen dürfen. Vorausgesetzt sie haben dies erlernt. Zudem muss die heilkundliche Maßnahme erforderlich sein. Heißt: Es besteht Lebensgefahr oder es drohen wesentliche Folgeschäden beim Patienten.
Bisher bestand in so einem Fall die Gefahr, dass sie sich strafbar machen. "Denn diese Tätigkeiten sind aufgrund des Heilpraktikergesetzes von 1939 vornherein nur Ärzten sowie Heilpraktikern erlaubt", so der Landesverband.
Positive Rückmeldung aus der Politik
Auch die SPD-Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil und Svenja Stadler halten die Änderung für einen längst überfälligen Schritt. „Notfallsanitäter sind meistens vor dem Notarzt am Einsatzort und müssen anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatienten umfassend versorgen können", sagt Klingbeil. Können Notfallsanitäter nicht auf den Notarzt warten, da Medikamente verabreicht werden müssen, müssen sie sich auf einen "rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen", sagt Stadler. Nun gebe es für die Rettungskräfte Klarheit, so die beiden. Und: "Die neue Regelung ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patienten unerlässlich."
Änderung gilt nur für Notfallsanitäter
Die Änderung des Notfallsanitätergesetzes gilt nur für diese und nicht für Rettungssanitäter. Dies hat mit der Ausbildungsdauer und ihrer anschließenden Kompetenz zu tun: Notfallsanitäter durchlaufen eine dreijährige Ausbildung im Rettungsdienst in Vollzeit und schließen diese mit dem Staatsexamen ab. Rettungssanitäter hingegen absolvieren eine Qualifikation, die einen Umfang von 520 Stunden beinhaltet.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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