Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Hund aus dem Stader Horstsee soll nicht ertränkt worden sein

Die Staatsanwaltschaft Stade hat im Fall des toten Hundes aus dem Stader Horstsee die Ermittlungen eingestellt. Laut Obduktionsergebnis soll der Tod des Hundes nicht durch Ertrinken erfolgt sein | Foto: Anglerverein Stade
  • Die Staatsanwaltschaft Stade hat im Fall des toten Hundes aus dem Stader Horstsee die Ermittlungen eingestellt. Laut Obduktionsergebnis soll der Tod des Hundes nicht durch Ertrinken erfolgt sein
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Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: An Silvester wurde im Horstsee in Stade ein toter Hund gefunden. Die Bulldogge war - beschwert mit einer zweieinhalb Kilogramm schweren Hantelscheibe - in den See geworfen. Die Polizei ermittelte wegen Tierquälerei, die Tierrechtsorganisation Peta setzte eine Belohnung für Hinweise auf den möglichen Täter aus. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stade mitgeteilt, dass die Ermittlungen zu dem Fall eingestellt worden sind. Laut deren Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, gibt es keine Hinweise darauf, dass der Hund ertränkt wurde. 

Der Hund dürfte bereits tot gewesen sein, bevor er im See versenkt wurde, meint Breas. "Wir gehen jetzt von einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung des Kadavers aus", so der Oberstaatsanwalt. Allenfalls könne ein Verstoß gegen das Abfallrecht als Ordnungswidrigkeit geahndet werde. Das rechtfertige aber nicht den Aufwand, der damit verbunden sei, um den Hundehalter zu ermitteln. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft die Akte geschlossen.

Grausame Tierquälerei in Stade: Wurde Hund im See ertränkt?

Breas beruft sich auf das Obduktionsergebnis. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg hatte den Kadaver untersucht. Dabei sei festgestellt worden, dass der Hund vor seinem Tod offenbar tierärztlich untersucht und behandelt wurde, so Breas. "Das Fell war im Bereich des Herzens abrasiert." Das ließe auf eine mögliche Herzerkrankung schließen. 

Nach der Sicherstellung durch die Polizei hatte das Kreis-Veterinäramt den toten Hund übernommen, damit Untersuchungen zur Todesursache vorgenommen werden. Anhand der Chipnummer wurden auch die verfügbaren Datenbanken durchsucht, um auf diese Weise den Hundehalter zu ermitteln - doch ohne Erfolg. Auch Nachfragen bei den Tierarztpraxen im Raum Stade ergab keine Treffer. Das Veterinäramt hat das Tier dann dem LAVES zwecks Obduktion übergeben.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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