Krebserkrankung ist kein Härtefall
Jobcenter lehnt Antrag auf Fahrtkostenerstattung ab: Hartz-IV-Empfängerin aus Freiburg am seelischen Tiefpunkt
tp. Freiburg. Iris Brehm (52) kann die Tränen nicht unterdrücken: Zu tief sitzt die Demütigung über eine von ihr als kaltherzig und unmenschlich empfundene Absage des Jobcenters auf Kostenerstattung für Fahrten ins Krankenhaus. Die schwer an Krebs erkrankte, psychisch labile und gehbehinderte Hartz-IV-Empfängerin aus Freiburg in Nordkehdingen hatte bei der Behörde einen Antrag auf Übernahme der Benzinkosten für Fahrten zur Krebsklinik Dr. Hancken in Stade beantragt, doch das Amt lehnte ab.
Die alleinstehende Iris Brehm, die früher als Servicekraft in der Gastronomie arbeitete, erhielt im Frühjahr - nach einer Vorsorgeuntersuchung - die Schock-Diagnose: schnell wachsender, bösartiger Brustkrebs. Nach Auskunft des behandelnden Facharztes im Hancken-Klinikum liege vor ihr "ein hartes Jahr", sagt Iris Brehm mit Blick auf die bevorstehende Chemotherapie, durch die sie auch ihr geliebtes langes Haar verlieren wird. In der emotionalen Ausnahmesituation hat die Patientin nach eigenem Bekunden kaum Ruhe, um sich auf die Behandlung einzustellen. Denn sie führt einen Papierkrieg mit dem Jobcenter. Dort hatte sie "Spritgeld" für Fahrten zum Arzt als "höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch" beantragt. Denn erst mit Beginn der Chemotherapie in der kommenden Woche übernimmt die Krankenkasse die Fahrten ins Klinikum: Die Krebspatientin hat dann Anspruch auf ein Krankentaxi.
Doch bereits im Vorfeld musste sie insgesamt elf Mal zu wichtigen vorbereitenden Untersuchungen wie Computertomographie oder Gewebe-Entnahme (Biopsie) in die Stader Krebsklinik. Iris Brehm, die weder einen Führerschein noch ein Auto besitzt, wurde elf Mal von einem hilfsbereiten Nachbarn nach Stade gefahren. Privat verabredet war, dass sie ihm für die jeweils 70 Kilometer lange Tour von Freiburg nach Stade und zurück jeweils 15 Euro gibt. In der Summe schuldet sie dem Nachbarn, der als Frührentner selbst über ein nur knappes Einkommen verfügt, 165 Euro.
Die etwas günstigeren Fahrten mit dem Bus sind für Iris Brehm derzeit keine Alternative: Die Rollator-Nutzerin empfindet die einstündigen Überland-Touren, die morgens durch Schulbusse bedient werden, als körperlich und psychisch zu strapaziös.
Im guten Glauben auf Kooperationsbereitschaft des Amtes beantragte sie angesichts ihres besonderen Härtefalls die Erstattung des Benzingeldes beim Jobcenter. Doch die Behörde lehnte - für Iris Brehm überraschend - den durch sie geltend gemachten Mehrbedarf ab und berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010. Tenor des Schreibens: Sie soll Fahrten aus den Regelleistungen bestreiten. Iris Brehm erhält monatlich 416 Euro für Essen, Kleidung, Strom und Telefon etc. Von dem Geld zahlt sie auch die Kaution für ihre behindertengerechte Wohnung ab. Iris Brehm ist nach eigenem Bekunden finanziell und seelisch an einem Tiefpunkt.
Sie legte mithilfe des Vereins Krebsnachsorge Stade Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Unterdessen macht der Stader Jobcenter-Pressesprecher Marco Noetzelmann keine Hoffnung auf eine Übernahme der Kosten: Zur Kosten-Erstattung medizinisch veranlasster Fahrten fehle dem Jobcenter die Grundlage im Sozialgesetzbuch II. Es gebe keinen weiteren Ermessenspielraum.
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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