Stader SPD-Fraktion möchte Müllsünder zur Kasse bitten
Abfall soll nicht auf der Straße landen
jd. Stade. Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Stockhiebe: Die Reiseführer warnen Urlauber in Singapur davor, achtlos den Müll wegzuwerfen. Sauberkeit wird in der asiatischen Metropole großgeschrieben und entsprechend hart ist die Bestrafung. Womöglich sollten sich Stade-Touristen auch bald vor rigorosen Strafen in Acht nehmen. Die Verwaltung soll im Auftrag der Politik jetzt prüfen, ob es rechtlich zulässig ist, mit Sanktionen gegen Abfallsünder vorzugehen.
Stade soll sauber sein - darüber waren sich alle Politiker im Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr einig. Die Meinung, dass es heutzutage nur mit Androhung von Strafen geht, Menschen zur Einsicht zu bringen, teilten hingegen nicht alle. Tobias Archut von den Grünen wandte sich gegen einen Bußgeldkatalog für ausgespuckte Kaugummis, zerknüllte Brötchentüten und und ausgedrückte Kippen auf den Gehwegen. Mit einem "Verbots- und Bestrafungswahnsinn" sei dem Problem nicht beizukommen, so Archut. Man müsse das Thema auf positive Weise den Bürgern nahebringen und es "freundlich pushen". Sein Vorschlag: sprechende Mülleimer, die sich für das "Füttern" mit Abfall bedanken.
Der Anstoß zu der Diskussion kam von der SPD-Ratsherrin Martina Bredendiek. Sie hat im Namen ihrer Fraktion beantragt, dem Ordnungsamt mehr Personal "zur konsequenten Ahndung" zuzuweisen. "Leider haben manche Menschen kein Unrechtbewusstsein", beklagt sich Bredendiek. Müll auf der Straße oder Hundehaufen auf dem Gehweg - das sei einfach ärgerlich. Auch die Kippen, die an der Rathaustreppe gegenüber von St. Cosmae zuhauf liegen würden, sind der SPD-Frau ein Dorn im Auge. Sie regte an, mit Ermahnungen zu beginnen und dann den Übeltätern ein Verwarngeld aufzubrummen. Das sei immerhin noch moderater als die Stockhiebe in Singapur.
So einfach sei die Sache aber nicht, gab der Erste Stadtrat Dirk Kraska zu Bedenken. Für unerlaubte Abfallentsorgung - dazu zählen eben auch das weggeschmissene Eispapier oder Zigarettenstummel - sei per Gesetz zunächst einmal der Landkreis zuständig. Die Stadt könne gesetzliche Bestimmungen nicht einfach mit eigenen Vorschriften umschiffen. Wenn städtische Strafen für Abfallsünder überhaupt zulässig seien, dann käme nur ein entsprechender Passus in der Verordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in Betracht. Ganz abgesehen von einer rechtlichen Prüfung müsste aber geklärt werden, wie Verstöße überhaupt kontrolliert werden können.
Zu Ahndung von Müllsünden vielleicht noch eine Anregung aus Singapur: Dort können Gehweg-Verschmutzer auch dazu verurteilt werden, Grünanlagen zu reinigen - idealerweise in ihrer Nachbarschaft. Das "Public Shaming", also die öffentliche Bloßstellung, schreckt vielleicht mehr ab als ein Bußgeld.
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