Restriktive Bargeld-Auszahlung
CDU-Kreistagsfraktion: Ja zur Bezahlkarte im Landkreis Stade
Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Einführung der Karte beschlossen. Damit gibt es einen bundesweit gültigen Rechtsrahmen. Einzelne Konditionen, wie etwa die Höhe des Betrages, der als Bargeld ausgezahlt bzw. abgehoben werden kann, können sich aber je nach den regionalen Gegebenheiten unterscheiden. Nachdem Berlin grünes Licht gegeben hat, drängt die CDU im Landkreis Stade nun darauf, die Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz möglichst schnell einzuführen.
Einführung der Bezahlkarte vorbereiten
Einen entsprechenden Antrag unter dem Titel "Ja zur Bezahlkarte im Landkreis Stade" hat jetzt die CDU-Politikerin Birgit Butter im Namen ihrer Kreistagsfraktion gestellt. Die Karte sollte zum Einsatz kommen, "sobald die rechtlichen und technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind". Um zeitnah zu handeln, sollten schon jetzt mögliche Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung getroffen werden. Das Land Niedersachsen habe einer solchen Karte bereits zugestimmt, die Auftragsvergabe an einen Kartendienstleister sei für den Sommer vorgesehen, so Butter, die für die CDU im Landtag sitzt und außerdem 1. stellvertretende Landrätin ist.
Möglichst einheitliches Modell
Butter verweist im CDU-Antrag auf einen WOCHENBLATT-Artikel vom Herbst 2023. Darin erklärt Landrat Kai Seefried (CDU), dass er sich bereits seit längerer Zeit für ein Modell einsetze, bei dem Bezahlkarten zur Auszahlung von Asylbewerberleistungen verwendet werden. "Die CDU-Kreistagsfraktion würde es daher begrüßen, wenn auch der Landkreis Stade die Geldkarte einführt", schreibt jetzt Butter. So könnten Leistungen einfacher – sowohl für die Empfänger als auch für die Behörden – ausgezahlt werden und Überweisungen ins Ausland würden dadurch unterbunden. Sinnvoll sei ein möglichst einheitliches Modell, um "Insellösungen" einzelner Landkreise zu vermeiden, so Butter. Einen Sonderweg haben bislang nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eingeschlagen.
Nur noch geringe Bargeldmengen
Über die Bezahlkarte wurde in Deutschland monatelang diskutiert. Gegner sprechen von einer Diskriminierung Geflüchteter, Befürworter argumentieren, dass es weniger Fluchtanreize gibt, wenn Asylbewerbern nur noch geringe Mengen an Bargeld zur Verfügung stehen und Geldzahlungen an die Familie im Ausland oder an Schlepperbanden nicht mehr möglich sind. "Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt", erklärte jetzt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). In dem Gesetz ist verankert, dass die Behörden vor Ort selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können.
Noch wird weiter geplant
Vorgaben zu Höhe solcher Summen und dazu, welche Kartenfunktionen durch die Kommunen frei- oder abgeschaltet werden können, gibt es in Niedersachsen laut Butter noch nicht. Die Planungen zur Einführung der Bezahlkarte würden derzeit unter Federführung der niedersächsischen Staatskanzlei vorangetrieben, die kommunalen Spitzenverbände seien bisher über eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Innenministeriums eingebunden. "Die bisherigen Planungen sehen vor, dass Leistungsberechtigte bereits in der Landesaufnahmebehörde mit einer Bezahlkarte ausgestattet werden sollen, die dann
auch für die Nutzung in den Kommunen zur Verfügung steht", berichtet Butter. Sie fordert im Namen ihrer Partei: "Bei der Bargeldfunktion sind einheitliche und restriktive Lösungen nötig."
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