Klagen gegen Elbtunnel der A20 ohne Erfolg

Proteste begleiten die Planung der Küstenautobahn
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Stader Landrat Michael Roesberg: "Urteil ist als Erfolg zu verbuchen,

tp. Stade. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, 10. November, die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Neubau der Küstenautobahn A20 (früher A22) im Abschnitt von Drochtersen bis zur Landesgrenze nach Schleswig-Holstein vom 30. März 2015 abgewiesen.
Der Abschnitt gehört zur „Nord-West-Umfahrung Hamburg“, die in ihrem hier umstrittenen Teil die Elbe zwischen Drochtersen und Glückstadt mittels eines etwa 5,7Kilometer langen Tunnels queren soll. Für die Planfeststellung wurde der Abschnitt an der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen in der Mitte der Elbe in zwei selbstständige Verfahren unterteilt. Die gegen den niedersächsischen Abschnitt gerichteten Klagen des Umweltverbandes BUND Niedersachsen sowie der Betreiberin eines Windparks hatten keinen Erfolg.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung war nach Auffassung des Gerichts sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch im vorausgegangenen Raumordnungsverfahren fehlerfrei. Zwar wurde eine Untersuchung, ob das Vorhaben die umliegenden Gewässer sowie das Grundwasser verschlechtert, ebenso wie im Planfeststellungsverfahren bzgl. der schleswig-holsteinischen Tunnelhälfte erst nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war dennoch nicht erforderlich.
Denn die Prüfung sei nicht wesentlich über das hinausgegangen, was bereits in den zuvor ausgelegten Unterlagen behandelt worden war. Vielmehr beschränkte sie sich auf die Lösung der mit einem Autobahnbau üblicherweise verbundenen Entwässerungsprobleme. Die komplexen Fragen des für den Tunnelvortrieb technisch verwendeten Wassers hingegen habe die Untersuchung zu Recht ausgeklammert, da dieser von Schleswig-Holstein aus erfolgt.
Auch mit den Anforderungen des Naturschutzes sei der Planfeststellungsbeschluss vereinbar. Schließlich seien auch die Interessen der Betreiberin eines Windparks ausreichend
berücksichtigt worden.
Der Stader Landrat Michael Roesberg zu der Entscheidung: "Mit Blick auf die vielen derzeitigen Planungsverfahren für Verkehrsprojekte" sei das Urteil als Erfolg zu verbuchen, "um nicht nur zu planen, sondern auch in die Bauphase zu kommen".

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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