Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht
LNG-Terminal: BUND will Stader Milliardenprojekt verhindern
Der BUND will den Bau des landseitigen LNG-Terminals am Stader Seehafen mit juristischen Mitteln verhindern. Im März hatte die Umweltschutzorganisation Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und den Betrieb der geplanten Anlage im Industriegebiet Bützfleth erhoben - kurz bevor die Projektgesellschaft Hanseatic Energy Hub (HEH) die finale Investitionsentscheidung für das Milliardenprojekt bekannt gab. Jetzt reichte der BUND beim Bundesverwaltungsgericht die Klagebegründung nach. Darin kritisiert der Umweltverband gravierende Verstöße gegen nationale und internationale Klimaziele, erhebliche sicherheitsrelevante Fehler und unzureichende Nachweise zur Umrüstbarkeit des Terminals auf klimafreundliche Gase. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt den BUND in diesem Rechtsstreit.
"Krasser Widerspruch" zu den Klimazielen
"Durch den Bau des landseitigen LNG-Terminals in Stade werden fossile Infrastrukturen für die nächsten Jahrzehnte zementiert", sagt Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen. Der geplante Betrieb des LNG-Terminals bis Ende 2043 stehe "im krassen Widerspruch" zu den Plänen des Landes Niedersachsen, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Zudem fehle der gesetzlich geforderte Nachweis, dass das Terminal auf klimaneutrale Gase umgerüstet werden kann. Damit werde eine "klimaverträgliche Umnutzung des Terminals auf den St.-Nimmerleins-Tag verschoben", meint Gerstner.
Keine Belege für sichere Umrüstung
Der BUND verweist auf das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG). Laut Gesetz darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, eine Anlage bis spätestens 2044 so umrüsten zu können, dass sie für verflüssigtes Ammoniak nutzbar ist. Belastbare Nachweise dafür blieben Antragsteller und Genehmigungsbehörde jedoch schuldig, heißt es vom BUND: "Weder die Eignung von Anlagenteilen und Materialien für Ammoniak wurde belegt, noch wurden Gefährdungsszenarien wie Lecks ausreichend geprüft." Dies sei jedoch zwingend notwendig, denn flüssiges Ammoniak stelle einen Gefahrenstoff dar, der hochgiftig für im Wasser lebende Organismen sei.
Schätzungen statt Berechnungen
Für die Unterelbe als geschützter Lebensraum u.a. für gefährdete Fischarten stelle das Terminal ein hohes Risiko dar, so die Kritik des BUND. Ebenso würden die katastrophalen Folgen einer möglichen Havarie eines LNG-Tankers unterschätzt. Ferner seien die "Angaben zu notwendigen Sicherheitsabständen laut dem mit den Antragsunterlagen vorgelegten Gutachten ohne Detailkenntnisse getroffen" worden. Diese Angaben würden auf Schätzungen anstatt auf Berechnungen beruhen. Als weitere Argumente gegen das Terminal werden eine "fossile Überkapazität" angesichts des sinkenden Erdgasverbrauchs und die Verwendung von besonders umweltschädlichem Fracking-Gas ins Feld geführt.
HEH widerspricht der Kritik des BUND
In einer ersten Stellungnahme widerspricht die Projektgesellschaft HEH dem Vorwurf des BUND, die spätere Umrüstung des Terminals auf Ammoniak sei nicht gewährleistet. "Das Konzept für die Ammoniak-Umstellung wurde im Rahmen des Genehmigungserfahrens von der Bundesanstalt für Materialwesen geprüft und bestätigt", erklärt eine HEH-Sprecherin. Damit sei sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte vorüberlegt wurden. "Vor der tatsächlichen Umstellung der Tanks müssen später zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden, für die nun die detaillierten Normen und technischen Regeln erarbeitet werden", so die Sprecherin.
Terminal soll 2027 in Betrieb gehen
Zusätzlich zum schwimmenden LNG-Terminal in Stade, das sich derzeit im Probebetrieb befindet, soll nach Plänen der Hanseatic Energy Hub (HEH) ein erstes festes, landseitiges Terminal zum Import von verflüssigtem Erdgas (LNG) am Standort Stade entstehen. Das wesentlich größere landseitige LNG-Terminal soll das schwimmende Terminal nach Fertigstellung ersetzen und laut Genehmigung bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden. Das Projekt soll bis zum Jahr 2027 fertiggestellt sein.
Im Dezember 2023 hatten der BUND Niedersachsen und die DUH beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Widerspruch gegen die Genehmigung des festen Terminals eingelegt. Die Widersprüche wurden im Februar vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg abgelehnt. Daraufhin klagten die Verbände.
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