Landkreis Harburg: Sonderregel für Arbeitslose
"Gelber Schein" weiter nötig
Arbeitnehmer müssen laut Gesetz ab 1. Januar keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), auch bekannt als "gelber Schein", mehr beim Arbeitgeber vorlegen, sondern müssen sich nur noch krankmelden. Denn Arbeitgeber sind dann verpflichtet, diese Daten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Achtung: Das gilt nicht für Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Darauf weisen die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen sowie die Jobcenter...