Silvester und Neujahr
Wo ist das Böllern in Tostedt tabu?
Gemäß einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Tostedt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, (z.B. das Abschießen von Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln) in einem Umkreis von 200 Metern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie z.B. Tankstellen und Reetdachgebäude, auch am 31. Dezember und am 1. Januar eines Jahres verboten.
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