Tostedt
B-Plan „Windpark Wüstenhöfen“ liegt aus
Der Bebauungsplan „Windpark Wüstenhöfen“ liegt mit örtlicher Bauvorschrift sowie mit Begründung, Umweltbericht und teilweise Fachgutachten vom 15. November bis einschließlich 15. Dezember 2023 zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bauen und Planung (Zimmer 409), Schützenstraße 26a, zur allgemeinen Einsicht aus.
Frühzeitige Beteiligung beschlossen
Der Rat der Gemeinde Tostedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Oktober 2022 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Entwicklung des Repowerings im „Windpark Wüstenhöfen“. Hier sollen drei Windenergieanlagen durch eine effizientere und leistungsstärkere Windenergieanlage ersetzt werden (das WOCHENBLATT berichtete).
Nördlich (auf dem Gebiet der Gemeinde Heidenau) grenzt ein weiterer Windpark an, der durch die Bebauungsplanänderung „Windenergieanlagen am Geheger Weg“ der Gemeinde Heidenau planungsrechtlich gesichert wird.
Ergänzend wird der Vorentwurf auch auf der Internetseite der Gemeinde Tostedt unter www.tostedt.de eingestellt und zugänglich gemacht.
Zu Beginn des Verfahrens erhält die Öffentlichkeit somit Gelegenheit, sich frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, diese zu erörtern und sich dazu zu äußern.
• Die Öffnungszeiten der Samtgemeinde Tostedt: montags von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr.
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