Winsen
Amtsgericht lehnt Schadensersatz für kaputte Vasen ab
"Im Namen des Volkes" steht über jedem Urteil, das von einem Gericht gefällt wird. Ein Urteil des Amtsgerichts Winsen (Aktenzeichen: 23 C 383/23) lässt diese Formulierung allerdings sehr infrage stellen. "Zumindest sehr verbraucherfreundlich ist diese Entscheidung nicht", ist Kläger Ingolt Bergmann aus Winsen sauer.
Aber von vorne: Im September 2022 hat Bergmann zwei teure Kaiser-Porzellanvasen in einem Paket nach Bayern versendet. Dort kamen die Vasen aber nie an. Vielmehr machte das Paket eine Reise quer durch die Bundesrepublik, bis es nach mehreren Wochen wieder bei Bergmann in Winsen ankam - mit zerdepperten Inhalt. "Ich habe das Paket seinerzeit extra versichert verschickt. Trotzdem weigerte sich die Post, mir Schadensersatz zu zahlen", so der Winsener.
Deshalb zog Ingolt Bergmann vor Gericht - und erlitt dort eine herbe Niederlage. "Die Klage ist nicht begründet. Der Kläger kann von den Beklagten nicht Ersatz für die Beschädigung zweier Vasen aus dem Gesichtspunkt der Schlechterfüllung verlangen", heißt in dem Urteil. Begründung: "Der Kläger hat nicht unter Beweis gestellt, dass die Vasen bei Absendung intakt und ordnungsgemäß verpackt waren."
"Das ist hanebüchen", ist Bergmann stinksauer. "Das bedeutet, dass man künftig jedes Paket, das man versendet, beim Einpacken mit Fotos dokumentieren muss, um später einen Beweis zu haben. Ansonsten wird man, wie ich jetzt, als Betrüger hingestellt."
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