Winsen
Verwaltung und Fraktion sind sich nicht "grün"

Grünen-Chefin Margot
Schäfer und ihre Fraktion haben oftmals eine andere Meinung als die
Stadtverwaltung | Foto: Lars Wirnhier
  • Grünen-Chefin Margot
    Schäfer und ihre Fraktion haben oftmals eine andere Meinung als die
    Stadtverwaltung
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Der Zwist zwischen der Stadtverwaltung und der Fraktion der Grünen geht weiter. Neuer Streitpunkt: Wahlwerbung im öffentlichen Raum. Doch dazu später mehr.
Erst kürzlich gab es im Planungsausschuss eine hitzige Diskussion zwischen den Grünen und den anderen Ratsfraktionen sowie der Verwaltung, weil das Bündnis 90 Geld für den Bau einer neuen Kita im Stadtbereich in den Haushalt wollte und die Stadt bis zum Sommer geeignete Flächen für den Neubau ermitteln sollte. Doch daraus wurde nichts. Erstens gibt es noch gar kein Grundstück, auf dem geplant werden könne, von daher seien Planungskosten auch zunächst einmal Unsinn, hieß es. Und weiter: Der Planungsausschuss sei das falsche Gremium, die Debatte müsse zunächst im Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten geführt werden. Dieser tagt erst am Donnerstag, 22. Februar, wieder. Dort dürfte die Diskussion um die Planungsgelder weitergehen.
Ein weiteres Streitthema war für den gestrigen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Feuerschutz programmiert, weil die Grünen eine Grundsatzdiskussion losbrechen wollten, da sich nach ihrer Meinung Bürger von der Häufung der Wahlkampfplakate gestört fühlen würden, die vor Wahlen an vielen Laternen hängen. Deswegen müsse man andere Möglichkeiten der Wahlwerbung finden, heißt es in dem Antrag.
Doch die Verwaltung sprach sich bereits im Vorwege gegen eine Debatte aus. "Die Wahlwerbung fällt unter den Schutz des Grundgesetzes. Für die Wahlplakatwerbung gibt es zeitlich und hinsichtlich der Anzahl von Plakaten (unter anderem im Verhältnis der Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber untereinander) einige Beschränkungen. Alles, was an Begrenzungen und Einschränkungen darüber hinaus geht, dürfte aber wohl nur als Selbstbeschränkung jeder einzelnen Partei, Wählergruppe und jedes einzelnen Wahlbewerbers zulässig sein", heißt es in einer Vorlage für den Ausschuss. Und weiter: "Gegen Recht und Gesetz würde ganz sicher ein Beschluss verstoßen, der die Wahlwerbung über die bestehenden Regularien hinaus beschränkt. Aber auch schon eine Willensbekundung eines Gremiums 'unterhalb des Beschlusses', zum Beispiel in Form einer Empfehlung, wäre rechtlich nicht sauber. Von daher empfehlen wir, die Angelegenheit nicht zum Thema der Beratungen in einem kommunalen Gremium zu machen."
Wer sich am Ende durchgesetzt hat, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Das WOCHENBLATT berichtet weiter.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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