Landkreis Harburg
Keine Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten

Windräder wie hier auf einem Rapsfeld wird es nur in besonders geeigneten Gebieten geben | Foto: Zbynek Burival/ Unsplash
  • Windräder wie hier auf einem Rapsfeld wird es nur in besonders geeigneten Gebieten geben
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Im Landkreis Harburg werben aktuell bereits verschiedene Projektplaner von Windenergievorhaben für ihre Projekte. Es werden Infoveranstaltungen abgehalten, Pressemitteilungen verschickt oder kommunale Gremien informiert (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach). So wird versucht, mögliche Flächen für Projekte zu reservieren. Der Landkreis weist darauf hin, dass der Eindruck, eine Umsetzung von Windkraftanlagen sei auf diesen Flächen bereits beschlossen, nicht zutreffend ist. Ebenso wenig kann derzeit keine seriöse Aussage getroffen werden, auf welchen Flächen wie viele Anlagen errichtet werden. 

Fest steht aber auch: Der Landkreis Harburg muss zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Aufgrund von Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene muss der Landkreis Harburg bis Ende 2027 3.051 Hektar und bis Ende 2032 3.949 Hektar für Windenergie zur Verfügung stellen. Bisher sind im Regionalen Raumordnungsprogramm 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Deshalb wird das Windenergiekonzept aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 derzeit überarbeitet. 

Naturschutzgebiete ungeeignet für Windkraft

Die Windenergienutzung wird dabei auf Gebiete begrenzt, die am besten dafür geeignet sind. Ausgeschlossen werden jene Flächen, die von vornherein nicht für die Windkraftnutzung in Frage kommen. Dazu gehören Naturschutzgebiete und Hubschraubertiefflugstrecken, zudem werden pauschale Siedlungsabstände berücksichtigt.

Ein Kriterienset für diesen ersten Planungsschritt wurde den Samt- und Einheitskommunen sowie der Kreispolitik bereits vorgestellt. Hinweise und Anregungen wurden nach Möglichkeit berücksichtigt, weitere Änderungen beispielsweise durch Gesetzesänderungen sind aber möglich.
Werden diese Kriterien angewendet, könnten theoretisch rund 6.200 Hektar im Landkreis Harburg als Windenergieflächen verwendet werden. Die größten Potentialflächen mit jeweils knapp einem Drittel liegen in den Samtgemeinden Salzhausen und Tostedt. Andere, größere Flächen finden sich in den Samtgemeinden Hanstedt und Hollenstedt sowie der Stadt Winsen. Die Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Seevetal sowie die Samtgemeinde Elbmarsch haben ebenfalls einige relevante Flächen. Demgegenüber ist das Angebot in der Stadt Buchholz, der Gemeinde Stelle sowie der Samtgemeinde Jesteburg sehr gering.

Welche Flächen als Vorranggebiete letztendlich infrage kommen, kann noch nicht gesagt werden. Als Nächstes muss aufwendig geprüft werden, welche Auswirkungen eine Ausweisung für Mensch und Natur hätte. Dabei werden die Einzelaspekte für jede Potentialfläche gesammelt, bewertet und gegeneinander abgewogen. So sollen am Ende die insgesamt besten Flächen des Landkreises ausgewählt werden.

Redakteur:

Leonie Lange aus Buchholz

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