Vortrag in Buchholz
Begleiteter Suizid: Das sollte die Gesellschaft wissen
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch zum Verbot des geschäftsmäßigen assistierten Suizids für verfassungswidrig erklärt. Welche Folgen hat das? Was sollte die Gesellschaft dazu wissen? Welche Rolle übernehmen professionell Begleitende? Antworten auf diese Fragen erhalten Interessierte bei einem Vortrag, zu dem das Hospiz Nordheide und der Oekumenische Hospizdienst Buchholz einladen. Referentin am Freitag, 25. November, ab 19 Uhr im Albert-Einstein-Gymnasium (Schaftrift 1a) in Buchholz ist Prof. Dr. Henrikje Stanze aus Bremen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dieses schließe die Freiheit ein, selbstbestimmt das eigene Leben zu beenden und dabei auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig hat das Gericht die Bedeutung des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzes hervorgehoben und den Gesetzgeber ermutigt, dieses Recht in einer Regelung zu verankern, die der staatlichen Fürsorgepflicht für das Leben der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht den Bedarf einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz.
Seitdem gibt es eine kontroverse Debatte darüber, die ethische, medizinische, theologische, philosophische und politische Fragen berührt und einer offenen gesamtgesellschaftlichen Debatte bedarf. Dabei werden häufig Ärzte und Ärztinnen befragt, doch andere Stimmen fehlen. Dabei sind es vor allem nicht-ärztliche Berufsgruppen, die sich der Hinterbliebenen annehmen. (os/nw).
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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