Jäger fordern juristische Klarheit
Freispruch nach Schuss auf Wolf, der Jagdhunde attackierte

Foto: Rolfes/DJV

Wenn es um das Thema Jagd und Wolf geht, prallen unterschiedliche Sichtweisen teils unversöhnlich aufeinander. Ein Urteil des Landgerichts Potsdam dürfte daher auch für Kontroversen sorgen.
Ein Jäger, der 2019 einen Wolf geschossen hat, der Jagdhunde angegriffen hatte, wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt das Urteil.

Der Ex-CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke aus dem Kreis Stade, der DJV-Vizepräsident ist, fordert einmal mehr, dass der Gesetzgeber jetzt endlich aufgefordert sei, Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger herzustellen.

Bereits in der ersten Instanz wurde der Jäger freigesprochen. Der Mann aus Holland hatte bei einer Treibjagd im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Land Brandenburg den Wolf geschossen. Er habe zuerst einen Warnschuss abgegeben. Weil der Wolf nicht von den Hunden abließ, habe er dann auf das Tier geschossen und den Wolf getötet.

Der DJV kritisiert, dass sich das Landgericht Potsdam nicht zur Güterabwägung von ausgebildetem Jagdhund und Wolf geäußert habe. Denn ohne ausgebildete Jagdhunde sind weder Stöberjagden noch Nachsuchen möglich. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Potsdam den Schutz des Hundes vor den des Wolfes gesetzt.

Der DJV und sein Vizepräsident fordern, Schweden als Vorbild für die deutsche Gesetzgebung zu nehmen. Dort dürfen Jäger einen Wolf töten, wenn er Nutztiere oder Hunde angreift.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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