Keine Grundsicherung
Nur 140 Euro zum Leben und keinen Cent vom Jobcenter
sv. Buxtehude. Wegen eines Unfalls ist Birte Ambrock aus Buxtehude seit Mitte Dezember 2021 arbeitslos, doch vom Jobcenter bekommt sie keinen einzigen Cent. 140 Euro bleiben ihr im Monat, um sich und ihren achtjährigen Hund zu versorgen. Unmöglich, vor allem bei den drastisch gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen.
Seit Ambrocks Mann vor elf Jahren verstorben ist, lebt die 54-Jährige von einer kleinen Witwenrente und arbeitet als Reinigungskraft auf 450-Euro-Basis. Als sie nach einem Unfall im Dezember am Bein operiert wurde, musste sie ihren Job aufgeben. Doch als Minijobberin steht ihr kein Krankengeld zu. "Also stellte ich direkt im Dezember einen Antrag auf Grundsicherung für die Monate Februar und März beim Jobcenter", erzählt die Buxtehuderin, die bis jetzt nie länger als einige Tage ausgefallen war. "Mir war klar, dass ich nicht viel bekommen würde. Aber ich wäre für jede Unterstützung dankbar gewesen, bis ich wieder arbeiten gehen kann. Ich hatte ja sogar schon einen Arbeitsvertrag für den 2. Mai unterschrieben."
Trotzdem erhielt Ambrock eine Absage - zwei Monate nach Antragsstellung. "Ich habe mich praktisch nackt gemacht vor dem Jobcenter", sagt Ambrock. "Vor dem OP-Termin habe ich alle meine Unterlagen eingereicht und klargemacht, dass ich wieder arbeiten gehe, sobald ich genesen bin. Und dann kommt die Absage erst nach zwei Monaten?"
Für Ambrock waren die vier Monate eine harte Bewährungsprobe. Zwar habe sie Rücklagen, doch die seien für die Abbezahlung des Hauses gedacht. Auch von ihrem Sohn oder ihren Freunden wolle sie kein Geld annehmen. "Ich habe das Auto vor Monaten voll getankt und lasse es jetzt stehen", sagt die 54-Jährige. Einkaufen würde sie nur noch das Nötigste. Zu essen gebe es Nudel- und Reisgerichte. Mit ihrem Hund musste sie kürzlich zum Tierarzt. Die Rechnung riss ein riesiges Loch in die Haushaltskasse.
Warum sie keinen Cent Grundsicherung als Überbrückungsgeld bekommt, erklärt eine Sprecherin des Jobcenters: "Per Gesetz steht jedem Arbeitslosen ein Regelsatz von 449 Euro im Monat zu. Für die Grundsicherung rechnet das Jobcenter den Bedarf gegen das Einkommen." Bei Birte Ambrock erkannte das Jobcenter zwar Schuldzins sowie Heiz- und Nebenkosten als Mehrbedarf an. Dennoch: Laut Gesetz deckt Ambrocks Einkommen ihren Bedarf (Abtrag ihres Hauses, Schuldzins, Nebenkosten, Versicherungen). Sie hat sogar einen Überschuss: 140 Euro, von denen sie und ihr Hund im Monat leben sollen. "Ob das reicht oder nicht, ist eine politische Diskussion", sagt die Sprecherin des Jobcenters. "Daran kann das Jobcenter leider nichts ändern. Die Regelsätze sieht der Gesetzgeber so vor."
Redakteur:Svenja Adamski aus Buchholz |
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