Buxtehude
Radfahrer auf der Bahnhofstraße haben "volle Rechte" auf Radweg

Radfahrer können auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren, müssen dennoch im Sinne der Straßenverkehrsordnung Rücksicht auf Fußgänger nehmen | Foto: sv
  • Radfahrer können auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren, müssen dennoch im Sinne der Straßenverkehrsordnung Rücksicht auf Fußgänger nehmen
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sv. Buxtehude. Seit über zehn Jahren wird in Buxtehude gestritten, wer denn nun Vorrang auf der Bahnhofstraße hat, Radfahrer oder Fußgänger. Auf den Gehwegen ist der Radweg zwar durch eine dunkelgraue Pflasterung mit Radsymbolen eindeutig als solcher gekennzeichnet, dennoch durften Fußgänger auch den Radweg lange mitbenutzen. Grund dafür war eine "Gehweg/Radfahrer frei"-Beschilderung. Regelmäßig berichtete das WOCHENBLATT über die Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern, denen die praktische Umsetzung dieser Regel nicht zu gelingen schien. Das WOCHENBLATT hat nochmal bei der Stadt nach gefragt und herausgefunden, dass es die Fußgängerzonen-Regel inzwischen gar nicht mehr gibt.
"In der Bahnhofstraße haben wir eine besondere Verkehrsregelung", sagt Thomas Bücher, Pressesprecher der Stadt Buxtehude. "Radfahrer dürfen hier sowohl auf beiden Gehwegen als auch auf der Straße fahren."
Ursprünglich war der Radweg bei seinem Bau benutzungspflichtig angelegt, mit den Änderungen in der Straßenverkehrsordnung waren benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen - wie in der Bahnhofstraße - dann jedoch nicht mehr zulässig.
Demzufolge wurde die Beschilderung in der Bahnhofstraße in „Gehweg/Radfahrer frei“ geändert. Radfahrende mussten bei dieser Regelung die Fahrbahn nutzen, konnten aber auch auf dem Gehweg fahren, unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger. In der Praxis erwies sich diese Regel jedoch als konfliktbehaftet und somit wenig praxistauglich.
Daher wurde die Beschilderung komplett entfernt, wodurch in der Bahnhofstraße ein "nicht-benutzungspflichtiger Radweg" entstanden ist: Der Radweg ist durch die sich vom angrenzenden Gehweg abhebende Pflasterung, die Furtmarkierungen und Fahrradpiktogramme eindeutig als solcher erkennbar. Radfahrende haben auf diesem Weg die „vollen Rechte“ wie bei einem benutzungspflichtigen Radweg, dürfen Fußgänger aber natürlich nicht schneiden oder gefährden.
Damit sollte die Radweg-Diskussion also ein für alle Mal geklärt sein - gegenseitige Rücksichtnahme gilt aber immer noch. Ich, als Nicht-Buxtehuderin, habe die Radwege sofort als solche akzeptiert und finde sie auch nicht störend auf den breiten Gehwegen in der Bahnhofstraße. Bei den vielen Einfahrten und den am Straßenrand parkenden Autos würde ich mich als Radfahrerin auf der Fahrbahn auch nicht sicher fühlen. Andererseits wurde auch ich beim Überqueren des Radwegs zur Straße hin schon öfters wütend angeklingelt, mit Rücksicht hat das wenig zu tun. Zudem war mir das Fußgänger-Schild am Beginn der Straße auch nach über zwei Monaten hier nicht aufgefallen. Hier sollte die Stadt keine halben Sachen machen: Entweder muss für eine bessere Beschilderung gesorgt werden, um den Vorrang der Fußgänger deutlich zu machen, oder der Radweg sollte wieder nur den Radfahrern überlassen werden. Dieser Mischmasch aus Vorrecht und Unwissenheit funktioniert jedenfalls nicht.
Svenja Adamski Keine halben Sachen machen

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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