Windpark Apensen
Erweiterung um neun Anlagen geplant
Um insgesamt neun Windkraftanlagen soll der Windpark in Apensen erweitert werden. Das haben Windparkplaner Simon Schrader und der Rechtsexperte Thomas Brünjes von der Betreiberfirma Alterric kürzlich im Planungsausschuss der Gemeinde Apensen vorgetragen. Bisher stehen im Windpark bereits 21 Anlagen, die von der Firma Qualitas Energy betrieben werden. Alterric , die die neuen Flächen südlich des Windparks gekauft hat, und Qualitas Energy führen bereits Gespräche über das Repowering der bestehenden Anlagen.
Höher als aktuelle Türme
Die Nennleistung der neuen Anlagen soll bei 7.200 Kilowatt liegen, die Türme sollen mit 175 Metern etwa 30 Meter höher als die aktuellen Türme sein (Nabenhöhe) und die Rotoren einen Durchmesser von 172 Metern haben. Alle neun Anlagen sollen im kommunalen Beteiligungsverfahren angeboten werden. Das heißt u.a., dass 0,2 Cent pro Kilowattstunde der eingespeisten Energie an die Gemeinden ausgezahlt werden. Für die Gemeinde Apensen wären das - nur für die neuen Anlagen - 181.000 Euro pro Jahr. Wenn auf den anderen Flächen ein Repowering durchgeführt werde, sei eine höhere Summe möglich.
Inbetriebnahme nicht vor 2027
Eine Inbetriebnahme sei jedoch nicht vor dem Jahr 2027 zu erwarten, erklärte Simon Schrader den Zuhörern. Die Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme erwarte er im August des kommenden Jahres. Dann erfolge die Ausschreibung und die Lieferzeit betrage erfahrungsgemäß zweieinhalb Jahre.
Aus diesem Grund entschieden die Politiker, das Thema ohne Beschluss an den Verwaltungsausschuss und Rat der Gemeinde Apensen weiterzureichen. Sie wollen zunächst das Genehmigungsverfahren abwarten und dann zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Einwohnerfragestunde zum Windpark
Erste Fragen zu den neuen Anlagen stellten die Bewohner bereits in der Einwohnerfragestunde der Ausschusssitzung. So wollte ein Zuhörer wissen, ob unter den Windkraftanlagen Photovoltaikanlagen aufgestellt werden dürfen, was von den Experten der Firma Alterric unter bestimmten Voraussetzungen bejaht wurde. Zur Lärmbelästigung wurden sowohl von Bürgern als auch von den Politikern mehrere Fragen gestellt. Auch wenn die neuen 106,9 Dezibel die bisherige Lautstärke der Anlagen um fast fünf Dezibel überschreite, bleibe die Gesamtbelastung gleich, versicherte Rechtsexperte Thomas Brünjes. Des Weiteren wollte ein Bürger wissen, warum die Anlage nicht nordöstlicher Richtung erweitert werden, wo es weniger Bebauung gebe. Die Antwort der Experten: Die Flächen seien im Regionalen Raumordnungsplan des Landkreises vorgegeben. Die Gemeinde habe, wie Samtgemeinde-Bürgermeisterin Petra Beckmann-Frelock erklärte, damals insoweit mitgewirkt, als dass der Abstand der Anlagen zu den Wohnhäusern auf 1.000 Meter statt 800 Meter festgelegt werde. Die neuen Anlagen sollen jetzt allerdings mit einem Abstand von 850 Metern aufgestellt werden. "Die Anlagen dürfen nicht mehr als einen Blickwinkel von 120 Grad einnehmen", sagt Thomas Brünjes. "Wir können nicht weiter ausweichen."
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