Nachfolger für die Blutbuche: Grüne und Apenser Bürgerinitiative suchen einen öffentlichen Platz für ihre Baumspende
wd. Apensen. Ein neuer Baum muss her - darüber waren sich die Grünen aus der Ortsgruppe Apensen und einige Anwohner aus Apensen einig. Nachdem eine extra gegründete Initiative die Fällung der mehr als 100-jährigen Blutbuche an der Zevener Straße im Februar nicht verhindern konnte, wollen die Grünen und weitere engagierte Bürger jetzt für einen Baumersatz sorgen. Mit der Aktion "Apensen – Wir schenken Dir einen Baum" wollen die Initiatoren den Stellenwert von Bäumen in der Samtgemeinde hervorheben und auch nach vorne blicken. "Wir möchten für die nachkommende Generation eine lebenswerte Gemeinde fördern", sagt Stefan Jopp, für den nicht zuletzt der Umgang mit dem Thema Fällung der Blutbuche ein Anlass gewesen ist, sich noch mehr für den Naturschutz zu engagieren und sich den Grünen anzuschließen.
Die Organisatoren der Baupflanzung möchten den gespendeten Baum gern an einem zentralen Platz auf öffentlichem Grund in Apensen pflanzen. "Wir hoffen, dass er im Herbst einen dauerhaften Platz auf Gemeindegebiet bekommt", sagt Tanja von Stade.
Die Grünen freuen sich über Vorschläge aus der Bevölkerung. „Anfang Oktober wollen wir die Vorschläge mit der Gemeindeverwaltung besprechen", sagt Tanja von Stade, Sprecherin des Ortsverbandes, die die Vorschläge unter tanjavonstade@tonline.de entgegen nimmt.
Keine Beleidung - Stadtsanwaltschaft Stade stellt Verfahren ein
(wd). Im Rahmen der Proteste um die Fällung der Blutbuche hatte Bauamtschefin Sabine Benden eine Apenser Bürgerin angezeigt. Diese hatte in einer Mail an ihre Mitstreiter vermutet, dass es bei der Fällung um finanzielle Interessen gehe und in diesem Zusammenhang Sabine Bendens Namen genannt. Durch eine Panne wurde die Mail an einen größeren Verteiler gesendet.
Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Verfahren eingestellt. Das teilte Lorenz Hünnemeyer als Anwalt der Beklagten dem WOCHENBLATT mit. "Laut Staatsanwaltschaft liegt keine Beleidigung und kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor", sagt Hünnemeyer. Keine Beleidigung - Verfahren eingestellt
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