Antragsbegründung
Warum die IGB in Apensen nur einen Jahresabschluss fremdvergeben will
wd. Apensen. In einer erneuten Mail an die Verwaltung der Samtgemeinde Apensen ergänzt die Wählergruppe IGB die Begründung ihrer Anträge für den - bisher noch nicht terminierten - Finanzausschuss, nur den Jahresabschluss 2019 an einen externen Finanzdienstleister zu vergeben und nicht, wie die Verwaltung es vorgeschlagen hat, die Jahresabschlüsse von 2019, 2020 und 2021 und den Haushalt 2022 fremdzuvergeben (das WOCHENBLATT berichtete).
Zum einen wollen die Mitglieder mit der reduzierten Fremdvergabe Kosten sparen, denn zum 1. Februar hat die Samtgemeinde wieder eine Kämmerin. Zum anderen weist die IGB darauf hin, dass die Verwaltung dazu verpflichtet ist, die Jahresabschlüsse fristgerecht zu erstellen.
In ihrer Mail beziehen sich die IGB-Mitglieder Frank Wallin und sein Sohn Sören Wallin, ein Volljurist, auf die Bekanntmachung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 12. Februar 2021, nach der der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen ist. Hierbei handele es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die kein Ermessen der Verwaltung zulasse, so die IGB. Sollte sich die Verwaltung nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, müsse sie dieses Verhalten rechtfertigen.
Die Verwaltung habe wiederholt erklärt, unter anderem auch im WOCHENBLATT, dass sie im Vergleich zu anderen Kommunen in Niedersachsen mit dem letzten abgeschlossenen Jahresabschluss aus 2018 noch recht gut dastehe. Doch das ändere nichts an den gesetzlichen Vorgaben, so die IGB. Auch im Verwaltungsrecht gebe es keine Gleichheit im Unrecht.
Die Jahresabschlüsse seien eine Art Controlling für die Verwaltung, die Kommunalaufsicht, den Samtgemeinderat und auch für die Öffentlichkeit , um die absolute, gesetzlich nominierte Verschuldungsgrenze prüfen zu können. "Verwaltungen, die die Bedeutung des Instrumentes "Jahresabschluss" verkennen, erliegen einem strategischem "Steuerungsdefizit", so die IGB.
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