Appell der Naturschutzverbände
Hunde in der Brutzeit anleinen
Am Samstag, 1. April, beginnt die gesetzlich festgelegte Brut-, Setz und Aufzuchtzeit und der damit verbundene Leinenzwang für alle Hunde. Die Stader Naturschutzverbände NABU, BUND und Jägerschaft des Landkreises Stade e.V. appellieren an alle Hundebesitzer Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde nicht mehr frei herumlaufen zu lassen. Wildtiere dürfen während der Brut- und Setzzeit nicht gestört werden. Deshalb: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden Eltern- und Jungtiere nicht gestört. Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Der Leinenzwang gilt bis zum 15. Juli.
Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits jetzt ersten Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. Sie sind dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen in Kürze ihr Brutgeschäft. Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere.
Wo gilt der Leinenzwang?
In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die übrigen Flächen in der freien Landschaft, selbst wenn diese innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere leben auch in Parks und Grünanlagen der Städte und Gemeinden, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht. Aber auch hier werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Auch hier muss der Halter jederzeit in der Lage sein, seinen Hund zu kontrollieren und vom Nachstellen nach Tieren abzuhalten. Hundehalter, die ihr Tier in Niedersachsen trotz Leinenpflicht frei laufen lassen, müssen im Ernstfall mit erheblichen Konsequenzen rechnen wie zum Beispiel mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Auswirkungen des Klimawandels
Die Verbände weisen ausdrücklich darauf hin, dass infolge des Klimawandels insbesondere die Nistplatzsuche und das Brutgeschäft der Vögel immer frühzeitiger beginnen. Deshalb die eindringliche Bitte: Bereits jetzt die Hunde beim Spaziergang durch die Feldmark immer anzuleinen und das Freilaufenlassen auf die von vielen Gemeinden bereits ausgewiesenen Flächen und das eigene Grundstück zu beschränken. Wichtige weitere Hinweise für Hundehalter sind auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst: www.ml.niedersachsen.de.
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