EEG-Umlage fällt weg
Stadtwerke Buxtehude senken Strompreis
![Die Stadtwerke Buxtehude senken den Strompreis, weil die EEG-Umlage wegfällt | Foto: pixabay](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2022/06/17/0/503610_L.jpg?1655455366)
- Die Stadtwerke Buxtehude senken den Strompreis, weil die EEG-Umlage wegfällt
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Die Stadtwerke Buxtehude senken zum 1. Juli die Strompreise. Sie setzen damit eine gesetzliche Vorgabe zur Absenkung der EEG-Umlage um. Perspektivisch werden die Preise auf Grund der schwierigen Marktsituation wohl aber wieder steigen.
Mit dem Wegfall der EEG-Umlage sollen Stromkunden bei den zuletzt stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Die Bundesregierung hat die ursprünglich für das nächste Jahr geplante Absenkung auf den 1. Juli vorgezogen. Die Stadtwerke Buxtehude geben das selbstverständlich an ihre Kunden weiter. Ein Preisänderungsschreiben ist in diesem Fall nicht notwendig und wird daher nicht versendet.
Durch den Wegfall der Umlage kann eine vierköpfige Familie dadurch rund 150 Euro pro Jahr sparen.
Die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu fördern. Sie wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben und betrug zuletzt 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Künftig werden die Fördermittel für erneuerbare Energien aus dem Energie- und Klimafonds finanziert und die EEG-Förderung über den Strompreis beendet.
Wie nachhaltig diese Entlastung der EEG-Umlage ist, wird sich noch zeigen. Die Preise für Strom und auch Erdgas sind durch den Krieg in der Ukraine starkangestiegen und die weiteren Folgen für die Energiewirtschaft noch nicht absehbar.
Spätestens zum Jahresende, vielleicht. auch schon früher, werden die Stadtwerke Buxtehude neue, höhere Preise kalkulieren müssen. Stadtwerke-Prokurist Daniel Berheide: „Aus heutiger Sicht werden
wir auch im nächsten Jahr sehr wettbewerbsfähige Preise haben. Trotzdem empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, ihre Potenziale zur Verbrauchssenkung zu prüfen.“
Für eine möglichst exakte Abrechnung empfehlen die Stadtwerke ihren Kunden, den Stromzähler zum 30. Juni abzulesen und die Werte über das Online-Kundenportal an die Stadtwerke zu übermitteln. Der Abschlag sollte eher nicht angepasst werden.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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