"Phantom" ist nicht zu fassen
jd. Harsefeld. Jetzt platzte sogar ein Prozess: Harsefelder Hausbesitzer ist weiter auf Tauchstation.
Er ist das "Phantom von Harsefeld": Vor einigen Monaten berichtete das WOCHENBLATT über den Rentner Siegfried K.* (73), der inmitten einer idyllischen Wohnsiedlung seit Jahren Haus und Garten verwildern lässt. Viele Nachbarn bekamen den Mann zwar noch nie zu Gesicht, hatten aber bereits reichlich Ärger mit ihm wegen des Schmuddel-Grundstücks. Auch die Behörden sind machtlos: Das Phantom ist nirgendwo gemeldet. Jetzt platzte sogar ein Gerichtsprozess, weil die Ladung nicht zustellbar war.
Harsefelds Ordnungsamtsleiter Harald Polter würde Siegfried K. gern mal zu fassen bekommen. Polter schickte dem Unbekannten, der keine offizielle Melde-Adresse besitzt, schon mehrere amtliche Schreiben. Darin wurde K. unter anderem aufgefordert, den Gehweg vor seinem Haus zu reinigen. "Der Weg ist unpassierbar, weil dort massenhaft Dreck aus K.s Garten liegt", berichtet Polter.
Doch die meisten von Polters Briefen kamen als unzustellbar zurück. Im Dezember riss dem Ordnungsamtschef der Geduldsfaden: Er verfügte eine sogenannte Ersatzvornahme und beauftragte eine Firma, den Bürgersteig vor K.s Haus zu reinigen. Kostenpunkt rund 100 Euro. "Zu dieser Keule habe ich in meiner fast 15-jährigen Dienstzeit in Harsefeld noch nie gegriffen", berichtet Polter.
Nun will die Gemeinde das Geld zurückbekommen. Der Fall liegt mittlerweile beim Verwaltungsgericht. Doch der vor einer Woche angesetzte Verhandlungstermin wurde abgesagt. Die Begründung: Dem Gericht liegt keine ladungsfähige Anschrift vor.
Zwei Apartments in Marbella
Kommt K. damit durch? Schließlich soll der Rentner nicht unvermögend sein. Er soll nach eigener Angabe unter anderem zwei Apartments im spanischen Promi-Ort Marbella besitzen. Nach WOCHENBLATT-Recherchen wohnt K. jetzt in der Nähe von Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern), ist dort aber ebenfalls nicht gemeldet.
"Theoretisch könnten wir jetzt Amtshilfe durch die Polizei beantragen, um K.s Aufenthaltsort zu ermitteln", sagt Gerichtssprecher Kai-Uwe Klinge. Das letzte Mittel sei eine öffentliche Zustellung. Dabei werde die Ladung im Gericht an das Schwarze Brett gepinnt. Danach könnte K. auch in Abwesenheit zur Zahlung verurteilt werden.
Doch Klinge bezweifelt, ob damit viel gewonnen ist: "Auch der Gerichtsvollzieher muss erst mal Herrn K. aufstöbern, um ans Geld zu kommen." Inzwischen ist der Gehweg von K.s Haus wieder so verdreckt, dass Polter in Kürze erneut eine Firma mit der Reinigung beauftragen wird.
* Name von der Redaktion geändert
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