Neue Corona-Verordnung wird abgestimmt / stetig sinkende Inzidenzwerte
Niedersachsen will weiter lockern
![Die Lockerungen sehen unter anderem vor, private Treffen von bis zu zehn Personen aus mehr als drei Haushalten zu ermöglichen | Foto: Unsplash/Tabitha Turner](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/06/18/9/439339_L.jpg?1624007207)
- Die Lockerungen sehen unter anderem vor, private Treffen von bis zu zehn Personen aus mehr als drei Haushalten zu ermöglichen
- Foto: Unsplash/Tabitha Turner
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(as). Aufgrund sinkender Fallzahlen möchte die Niedersächsische Landesregierung die Corona-Regeln frühzeitig lockern.
Die aktuelle Corona-Verordnung gilt noch bis zum 24. Juni. Da die 7-Tage-Inzidenz landesweit inzwischen bei 9,8 liegt und die Inzidenzen in 29 Landkreisen und kreisfreien Städten inzwischen unter 10 gesunken sind, soll es für diese schon jetzt diverse Lockerungen geben. In Regionen zwischen 10 und 35 sollen moderate Erleichterungen erfolgen. Die angestrebten Lockerungen müssen aber noch mit Ressorts, Verbänden und Landtag abgestimmt werden.
Grundsätzlich bleibt die Maskenpflicht bestehen (so beispielsweise im ÖPNV und beim Einkaufen), sie soll aber in einigen Bereichen durch einen negativen Test ersetzt werden können.
Hier die bislang geplanten Veränderungen im Überblick:
Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10
Kontaktbeschränkung
- Bei privaten Treffen könnten zukünftig bis zu 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen beisammen sein (Geimpfte/ Genesene zählen nicht mit). Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn der Verantwortliche sicherstellt, dass alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären dann auch private Geburtstagsfeiern, Fußball-/Grillfeiern, Einschulungsfeiern etc. möglich.
Veranstaltungen
- Wenn mehr als 25 Personen drinnen/50 draußen teilnehmen, gelten Abstandsregeln und drinnen Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.
- Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 Meter wäre überall möglich, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr.
- Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder der Pflicht, eine Maske zu tragen, soll möglich sein, wenn stattdessen vom Zuschauer ein negativer Testnachweis gefordert wird.
- Ab 1.000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst.
Gastronomie/Beherbergung
- Die zahlenmäßige Begrenzung bei den geschlossenen Feiern könnten entfallen. Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll aber ein negativer Testnachweis verlangt werden.
- In Discotheken würde die Pflicht zur Maske und zum Abstandhalten entfallen.
- Bei den Beherbergungen soll zukünftig voraussichtlich nur noch bei Anreise ein negativer Testnachweis gefordert werden.
Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten
- Bei Busreisen würde die Pflicht zur Testung entfallen. Zur Wahl steht dann drinnen durchgängig Maskenpflicht auch im Sitzen (dafür müsste kein Abstand eingehalten werden) oder Einhaltung des Abstands, dafür gilt im Bus die Maskenpflicht nur bis der Sitzplatz eingenommen wurde.
Härtefallklausel
- Neu eingeführt werden soll eine Härtefallregelung für Landkreise, wenn Inzidenzsteigerungen klar abgrenzbar sind und epidemiologisch keinen Sprung in die nächste Stufe rechtfertigen.
Lockerungen bei einer Inzidenz von 10 bis 35
Kontaktbeschränkung
- Die Begrenzung auf drei Haushalte könnte entfallen, möglich wären dann Treffen von bis zu zehn (über 14-jährigen) Personen aus bis zu zehn Haushalten (zuzüglich vollständig geimpfte und genesene Personen).
Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten
- Bei den Schiffsfahrten könnte (wie bei Busreisen) auf den Mindestabstand verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Testnachweis haben.
Schule
- Die Regelungen im Bereich Schule sollen bis zum 30. September unverändert bleiben (einschließlich der Testpflicht). Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien abgewartet werden soll.
Prostitution
- Die Prostitution soll entsprechend der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) den körpernahen Dienstleistungen zugeordnet werden.
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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