Nach LPT-Skandal
Veterinärämter werden bei Kontrollen für Tierversuche entmachtet
(bim). Die Fraktionen der SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag wollen einen Antrag zur Verbesserung der Tierschutzstandards bei Tierversuchen in den Landtag einbringen. Tierschutzverstöße, wie sie 2019 durch die "Soko Tierschutz" im Tierversuchslabor LPT in Neu Wulmstorf offengelegt wurden, dürften sich nicht wiederholen.
Zuständig für Anzeige und Genehmigung von Tierversuchen ist in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Die Überwachung der Tierversuchseinrichtungen obliegt hingegen bislang den Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte. Beides soll nun beim Laves gebündelt werden. Das ist das Ergebnis eines sogenannten Dialogprozesses zur Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Veterinärbehörden und dem Laves, informiert der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke.
Potential für alternative
tierfreie Methoden
"Wir haben ein großes Potential an alternativen tierfreien Methoden, die müssen konsequent weiterentwickelt werden, um Tierversuche zu ersetzen bzw. weitestgehend zu verringern. Zu diesem Zweck müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden", sagt er.
Die EU-Tierversuchsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Tierschutzstandards bei Tierversuchen in nationales Recht umzusetzen. Über die Umsetzung der Richtlinie soll die Anzahl der für Versuche eingesetzten Tiere auf ein Minimum reduziert und soweit möglich auf alternative, tierfreie Methoden zurückgegriffen werden.
2019 mehr Tierversuche
als im Vorjahr
Nach Erhebungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden im Jahr 2019 in Deutschland 2,9 Millionen Tiere in Tierversuchen eingesetzt und damit mehr als 2018 mit 2,82 Millionen Tieren.
Etwa die Hälfte der Tierversuche entfällt auf die Grundlagenforschung, ein Viertel auf gesetzlich vorgeschriebene Versuche (Regulatorik), beispielsweise zur Prüfung der Giftigkeit von Chemikalien oder Medikamenten, und ein Zehntel auf die angewandte Forschung, etwa zur Entwicklung von Medikamenten.
Tierversuche zu regulatorischen Zwecken sind lediglich anzeigepflichtig. Tierversuche zu sonstigen Zwecken bedürfen einer Genehmigung.
Heiner Schönecke: „Ich begrüße den Ansatz, die Überwachung der Tierversuchseinrichtungen an einer Stelle zu koordinieren, sehr. Im Sinne eines besseren Tierschutzes müssen die Genehmigungspraxis und die Kontrolle für Tierversuche verbessert werden.“
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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