Stadt will Kronen nicht stutzen
Ärger in Stade: Bäume beschatten Photovoltaikanlagen

- Für Hauseigentümer ist es ärgerlich, wenn ihre Photovoltaikanlagen im Schatten von Bäumen liegen und daher geringere Leistung bringen
- Foto: Adobe Stock/Peter de Kievith
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Strom ist teuer. Wohl dem, der eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach hat. Ärgerlich nur, wenn ein Baum seinen Schatten auf die Anlage wirft. In Stade haben sich jetzt die Beschwerden über Schattenwurf und herabfallendes Laub von Bäumen gehäuft. Der Grund für den Unmut der Hausbesitzer über die städtischen Bäume: Die Leistung der Solaranlagen werde durch Laub und Beschattung verringert, sodass die erwünschte Energieausbeute nicht erzielt wird.
Daher werden Forderungen an die Stadt gerichtet, Rückschnitte vorzunehmen, ganze Baumkronen zu kappen oder sogar Bäume zu fällen. Doch für solche Maßnahmen besteht nach Angaben der Stadt kein Rechtsanspruch. Ähnliches sei in Bezug auf Satellitenschüsseln bereits gerichtlich festgestellt worden. Meist bestehe die Verschattung ohnehin nur für einen bestimmten Zeitraum.
Nach Ansicht der Stadt kommt gerade Stadtbäumen eine besondere Bedeutung zu. Dazu zählen u.a. die Funktion der Bäume als CO₂-Speicher, Sauerstoffproduzent, Feinstaubfilter und "Klimaanlage", indem sie im Sommer Schatten spenden und Feuchtigkeit verdunsten. Außerdem seien die Bäume Lebensräume für die verschiedensten Tierarten.
"Daher wird grundsätzlich der Erhalt bzw. die Neupflanzung von Bäumen (Bedeutung für die Allgemeinheit) gegenüber einem verbesserten Ertrag einer Solaranlage (Bedeutung für einzelne Haushalte) höher gewichtet", heißt es aus dem Rathaus. Die Stadt will nur dann fachgerechte Pflegeschnitte vornehmen, soweit diese sinnvoll erscheinen und nicht die Bäume schädigen.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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Es wäre sicherlich hilfreich, wenn sich die Stadtverwaltung (nicht nur) in Stade einmal mit dem § 2 EEG 2023 befassen würde. Bei der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen geht es nicht "um einzelne Haushalte", sondern solche Anlagen liegen heute (wörtlicher Gesetzestext!) "im überragenden öffentlichen Interesse" und sind auch gegenüber z.B. dem Stadtbild und dem Baumschutz "als vorrangiger Belang" zu berücksichtigen.