Kein Gehölzschnitt mehr erlaubt
Jetzt hat die Motorsäge Pause
Seit Samstag,1. März, bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Dies teilte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg mit. Paragraf 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt das...