In Tostedt
Rewe-Markt auf Bus-Gelände
bim. Tostedt. Mit der möglichen Ansiedlung eines Rewe-Marktes auf dem Gelände des Busunternehmens Becker Tours am Ortsausgang Richtung Wistedt befasst sich erneut der Planungsausschuss der Gemeinde Tostedt in seiner Online-Sitzung am Donnerstag, 3. Februar, um 18 Uhr. Bei je einer Gegenstimme hatten der Planungausschuss und der Rat im vergangenen Herbst beschlossen, eine Standortüberprüfung durch die BBE Handelsberatung vornehmen zu lassen, die im Jahr 2016 auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellt hatte. Diese Standortprüfung liegt nun vor - und kommt trotz gestiegener Einwohnerzahlen im Grunde zu dem gleichen Ergebnis.
Wie berichtet, ist es nach zehn Jahren der zweite Versuch des Busunternehmens Becker, auf der Fläche einen Verbrauchermarkt anzusiedeln. Frank Weingärtner, Grundstückseigentümer und Inhaber der Firma Becker Tours GmbH, möchte nun Planungssicherheit haben. Denn die Substanz der in die Jahre gekommenen Gebäude sei marode. Wird der Markt realisiert, werde das Busunternehmen umziehen. Becker Tours brauche eine Fläche von 4.000 bis 5.000 Quadratmetern, müsse wegen des Schulbusverkehrs aber im Ort oder im Umkreis von fünf KiIometern bleiben.
Rewe will einen Markt nach dem Konzept des "Green Building" auf 2.320 Quadratmetern mit einer Verkaufsfläche von rund 1.800 Quadratmetern auf dem Becker-Gelände errichten mit sowie 74 Stellplätzen. Berücksichtigt werden soll bei den politischen Beratungen auch der wenige Meter entfernte frühere Lidl-Markt am Westbahnhof. Dort sollte bereits zunächst im vergangenen September, dann im Dezember ein russischer Discounter einziehen. Die Außenwerbung weist auch bereits auf den Mere-Markt hin. Allerdings blieben WOCHENBLATT-Anfragen, wann mit einer Eröffung zu rechnen ist, unbeantwortet.
Der beantragte Rewe entspricht laut Verwaltung aktuell nicht dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde Tostedt. Für eine mögliche Neuansiedlung des Rewe-Verbrauchermarktes müsste das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Tostedt überarbeitet werden.
Neue Einzelhandelsgroßprojekte sind nur zulässig, wenn sie den Anforderungen des Landes- und des Regionalen Raumordnungsprogramms entsprechen und u.a. das Integrationsgebot und das Beeinträchtigungsverbot (dass der Standort ins Zentrum integriert werden soll und keine zu große Beeinflussung des Zentrums stattfinden darf) eingehalten werden. Das Beeinträchtigungsverbot besagt, dass der Absatz zu Lasten des Ortskerns als zentralem Versorgungsbereich nicht über zehn Prozent ausmachen dürfe. Die BBE geht bei der Neuansiedlung des Rewe-Marktes von Umlenkungseffekten zwischen 15 und 20 Prozent zu Lasten des Ortskernes aus, und dabei wurde die Reaktivierung des ehemaligen Lidl-Marktes am Westbahnhof durch die Mere-Gruppe noch nicht eingerechnet.
• Der Link zur Teilnahme an der Videokonferenz wird nach Anmeldung mitgeteilt. Außerdem gibt es für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, im Sitzungsraum an der Videokonferenz teilzunehmen. Anmeldung per E-Mail info@tostedt.de oder unter Tel. 04182 - 298-120 bis spätestens einen Tag vor der Sitzung.
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