Frist wird verlängert
Mehrgefahrenversicherung für Landwirte

Versicherungen gegen zum Beispiel Hagelschäden werden gefördert | Foto: Pexels
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Landwirte, die eine Förderung für eine Mehrgefahrenversicherung (MGV) beantragen möchten, können die Anträge noch bis zum 15. Oktober einreichen. Darauf weist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hin. Die Antragsfrist für die Teilnahme an der Fördermaßnahme MGV endete eigentlich am 30. September. Das ML hat die Frist nun verlängert, nachdem das Haus aufgrund der guten Wetterbedingungen zur Ernte von verschiedenen Seiten die Bitte um Antragsverlängerung erreichte. In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass eine weitere Verlängerung über den 15. Oktober hinaus aufgrund des Verfahrensablaufs leider nicht möglich ist. Der nächste Zeitraum für den Antrag auf Teilnahme ist dann der 15. März 2025 bis 15. Mai 2025.

Anträge auf Fördermaßnahmen

Anträge für die Fördermaßnahme können Landwirte, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt, bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre.

Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht.

Die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist - anders als in anderen Bundesländern - an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Bei Teilnahme an freiwilligen Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen oder dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen oder dem Einsatz von bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden, die in ein Priorisierungsverfahren einfließen.

Hintergrund:

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik bietet die Förderregion Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg unter dem Dach des Programms KLARA 2023-2027 (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür gut 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite der LWK zur Agrarförderung unter:https://www.agrarfoerderungniedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41663_Mehrgefahrenversicherung zu finden.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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