Lebensgefährtin geschlagen und dafür vier Monate Haft kassiert
"Meine Verlobte erwartet mich sehnsüchtig"

Für Schläge gegen die Verlobte gab es ein mildes Urteil | Foto: tk
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tk. Buxtehude. Mit einem Schlag ist es mucksmäuschenstill im Gerichtssaal am Amtsgericht Buxtehude. Der hagere Angeklagte wird in Handschellen von zwei Wachtmeistern zur Bank mit seinem Verteidiger geführt. Die Schülerinnen und Schüler einer achten Klasse aus Buxtehude, die eben noch miteinander geredet haben, sind ganz leise.

Der Buxtehuder (37) stand vor Gericht, weil er im Sommer 2019 seine Verlobte auf offener Straße verprügelt hatte. Wegen einer ganzen Reihe anderer Delikte sitzt er für zwei Jahre und vier Monate in der JVA Bremervörde ein. Nach der Verhandlung kamen noch einmal vier weitere Monate Haft dazu. 

Sein Verlobte (54), das Opfer der Attacke, wollte gar nichts sagen. "Die Hochzeit soll dann sein, wenn er aus dem Knast wieder rauskommt", teilte sie dem Gericht mit und schwieg ansonsten - was als Verlobte ihr gutes Recht war.  Erst nachdem eine weitere Zeugin, die die Attacke mit ihrem Mann beobachtet hatte und eingeschritten war, den Angriff schilderte, war der Angeklagte bereit, auszusagen: "Ich geb's zu. Ich war es. Wir hatten Streit." Seine Verlobte, mit der er seit 13 Jahren liiert sei, wartet nach seinen Worten "sehnsüchtig auf meine Rückkehr".  Außerdem wolle er unbedingt eine Alkohol- sowie Anti-Aggressionstherapie machen. Am Tattag habe er gekifft und getrunken. "Eine Flasche Wodka und Bier." Zudem sei er gestresst  gewesen, weil jederzeit die Polizei hätte vor der Tür stehen können, um ihn zum Haftantritt in die JVA zu bringen.

Zur umfangreichen Vorstrafenliste, 24 Einträge in das Bundeszentralregister, sagte die Staatsanwaltin: "Das ist kein Blättchen, sondern ein ganzes Buch. Die Palette reicht von Körperverletzung und Bedrohung über Betrug bis hin zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte." Bevor S. die erste Haftstrafe von vier Monaten kassierte, war er immer wieder zu Geldstrafen verdonnert worden. Weil er die teils nicht zahlen konnte, ging es immer wieder in die Ersatzhaft. "Vielleicht wäre es besser gewesen, Sie früher zu einer Haftstrafe zu verurteilen", überlegte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Für den Verteidiger war die lange Deliktliste dagegen ein Ausdruck von "typischen Taten in Verbindung mit Alkohol". Kein Geld für eine Geldstrafe, daher ein Betrugsdelikt, um es zu beschaffen.

Der Angeklagte betonte zwar immer wieder, dass er eine Entzugstherapie machen wollte, doch die Staatsanwältin sah derzeit keine positive Sozialprognose. Da nutzte es auch nichts, dass der Mann aus dem Knast ans Jugendamt geschrieben hatte, weil er sich künftig um seinen Sohn (11) kümmern wolle. Den hatte er allerdings noch nie gesehen.

Die Staatsanwältin forderte sechs Monate Haft, der Anwalt plädierte auf drei Monate. Die Richterin verurteilte S. schließlich zu vier Monaten. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass der Buxtehuder aufgrund seines Alkoholkonsums vermindert schuldfähig gewesen sei. Das Urteil akzeptierten sowohl der Angeklagte als auch die Strafverfolgungsbehörde.

Die Schüler haben, wenn sie die Verhandlung im Unterricht diskutieren, gleich zwei Themen, über die unter Juristen und Politikern kontrovers gestritten wird: Wäre hier, worüber die Staatsanwältin nachdachte, eine frühere Haftstrafe besser gewesen, weil andere Urteile nicht abschreckend gewirkt haben? Und: Ist es eigentlich richtig und gerecht, wenn Alkohol und Drogen strafmindernd wirken? Dieses Thema nimmt immer mehr Fahrt auf. Denn: Wer regelmäßig "neben der Spur" ist und auch weiß, dass er dann ausrastet, kommt häufig um eine härtere Bestrafung herum. Gerecht oder nicht?

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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