Buxtehuder erntet mehr als 1 Kilogramm Marihuana
Sein "grüner Daumen" bringt ihn fast in den Knast

Der Besitz von Marihuana ist kein Kavaliersdelikt | Foto: Archiv/Meitsch
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tk. Buxtehude. Wenn Hobbygärtner wider Erwarten eine viel bessere Ernte als gehofft einfahren, freuen sie sich. Einen Mann (30) aus Buxtehude brachten seine Ernteerträge jetzt vors Schöffengericht am Amtsgericht Buxtehude. Er hatte mehr als ein Kilo Marihuana geerntet. "Mein Mandant hat einen grünen Daumen", stellte Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer fest. Weil dem Angeklagten neben den Erträgen von mehr als einem Kilo aus der hauseigenen Plantage noch diverse andere Drogengeschäfte nachgewiesen wurden, ist er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie einigen Auflagen verurteilt worden. "Ohne Ihr Geständnis wären Sie ins Gefängnis gegangen", sagt Richter Erik Paarman.

Der arbeitslose Buxtehuder hatte in den Jahren 2017 und 2018 diverse Drogengeschäfte, vornehmlich mit einem Kunden, abgewickelt. Mal 30 und mal 60 Ectasypillen, dann ein Gramm Amphetamin und immer mal wieder kleine Mengen Marihuana. Und schließlich das bei einer Durchsuchung sichergestellte Kilo Marihuana aus Eigenproduktion. Diese Taten wollte Hünnemeyer nicht negieren, wohl aber hinterfragte er den Begriff "gewerbsmäßig". Sein Mandant habe über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr rund 4.400 Euro eingenommen - größtenteils, um die eigene Sucht zu finanzieren. "Das ist kein professioneller Händler, der mit einem dicken Mercedes AMG vorfährt", sagte er.

"Jetzt kriege ich
alles auf Reihe"

Über seinen Verteidiger räumte der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Taten ein. Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft zu seinen Lebensumständen und Plänen beantwortete er selbst. "Ich versuche, jetzt alles richtig zu machen." Einen Entzug habe er hinter sich und sei jetzt auf der Suche nach einem Job oder einer Ausbildung zum Maler oder Garten- und Landschaftsbauer. Staatsanwältin und Richter hielten dem Mann allerdings vor, dass eine Verurteilung wegen Drogenhandels aus dem Jahr 2015 offenbar keine ausreichend abschreckende Wirkung gehabt habe. Der 30-Jährige betonte jedoch, jetzt sein Leben auf die Reihe zu bekommen. Was nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft glaubhaft sei.

Weil sich alle Parteien im Vorfeld darauf geeinigt hatten, dass die Haftstraße so ausfällt, dass sie noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, war das Urteil keine Überraschung. Der Buxtehuder muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, sechs Therapiestunden bei der Drogenberatung der Diakonie absolvieren und sich einen Bewährungshelfer suchen - Letzteres ist auch aus Sicht von Lorenz Hünnemeyer richtig: "Das sind gute Leute."

Kuriosum am Rande: Nachdem die Staatsanwältin bereits ihr Plädoyer gehalten hatte, war plötzlich unklar, um wie viele einzelne Taten es eigentlich geht. 34 waren angeklagt. Während einer 15-minütigen Zählpause kamen Gericht und Anklagebehörde zum Ergebnis, dass es 40 einzelne Taten sein müssen - was am Strafmaß aber auch nichts änderte.