Anzeige

Arbeitslosengeld – Fristen und Ansprüche

Die Gründe, warum jemand arbeitslos wird, können sehr verschieden sein. Wird der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert, es erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung oder man kann seiner Arbeit nicht länger nachgehen, müssen Betroffene mit der veränderten Situationen klarkommen.
Das ist alles andere als leicht, denn mit Beginn der Arbeitslosigkeit fehlt es nicht nur an Struktur im Alltag. Auch finanzielle Einbußen machen Arbeitslosen zu schaffen. Für diese Fälle gibt es das Arbeitslosengeld. Dieses soll Arbeitnehmer nach dem Jobverlust vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine befristete finanzielle Leistung, welche aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Doch nicht jeder, der arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Man muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um die von der Arbeitslosenversicherung getragene finanzielle Leistung zu erhalten. Dabei müssen auch wichtige Fristen eingehalten werden. Wir erläutern die Voraussetzungen, zeigen welche Fristen gelten und wie sich Verstöße und Sperrzeiten vermeiden lassen.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II – die Unterschiede
Wenn es um das Thema Arbeitslosengeld geht, sind viele verunsichert. Denn neben Arbeitslosengeld (ALG I) gibt es auch den Begriff „Arbeitslosengeld II“ (Hartz IV). Doch auch wenn die Bezeichnungen fast identisch sind, handelt es sich um zwei grundverschiedene Leistungen.  Darin liegen die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II:

Arbeitslosengeld IArbeitslosengeld II (Hartz IV)
ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der verpflichtenden ArbeitslosenversicherungHartz IV ist eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitssuchende
Ein Anspruch besteht normalerweise erst wenn man die Anwartschaftszeit erfüllt hatWird auch als Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet
Die Bezugsdauer ist abhängig von der Beschäftigungsdauer sowie dem LebensalterKann zeitlich unbefristet gezahlt werden
Leistungen erfolgen unabhängig vom Vermögen des EmpfängersWird aus Steuermitteln finanziert
Die Höhe des ALG I beträgt 60 % des letzte Gehalts (67 % wenn man mindestens ein Kind hat)Für die Höhe der Leistung gibt es feste Regelsätze

Wir werden uns in diesem Artikel auf das Arbeitslosengeld I fokussieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Arbeitslosengeld zu bekommen?
Damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, muss man einige Voraussetzungen erfüllen:
 

  • Sie sind ohne Beschäftigung, aber dazu in der Lage, mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen
  • Sie haben sich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
  • Sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen

     

  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit

Liegen dir notwendigen Voraussetzungen vor, ist nun  das richtige Vorgehen beim Arbeitslosengeld beantragen wichtig.

 

Was ist die Anwartschaftszeit?
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben nur diejenigen, welche die so genannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert war. Für die Berechnung der Anwartschaftszeit werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraums zusammengerechnet.
Weitere Zeiten, welche gegebenenfalls dazu führen können, dass man die Anwartschaftszeit erfüllt, sind eine freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung während einer Selbständigkeit, der Erhalt von Krankengeld sowie die Leistung von Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst. Auch Zeiten, in denen man ein Kind (bis zum 3. Lebensjahr) erzogen hat, können angerechnet werden.

Diese Fristen müssen beim Arbeitslosengeld eingehalten werden
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen sich Betroffene zunächst arbeitssuchend melden. Zusätzlich muss man sich entweder persönlich oder elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wichtig: Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosmeldung sind zwei verschiedene Meldungen, für die auch andere Fristen gelten. Zur Verdeutlichung zeigen wir die Unterschiede:

ArbeitssuchendmeldungArbeitslosmeldung
Frist:innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis dass das Arbeitsverhältnis in weniger als 3 Monaten endet ODERspätestens 3 Monate vor Vertragsende sofern das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als 3 Monate im Voraus bekannt istFrist: ab 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ausnahme: Wenn die Agentur für Arbeit geschlossen hat, muss die Arbeitslosmeldung am nächsten Tag, an dem sie wieder geöffnet hat, nachgeholt werden.
Art der Meldung: Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgenArt der Meldung: Die Meldung muss zwingend persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder elektronisch über das Fachportal der Agentur für Arbeit erfolgen (elektronischer Identitätsnachweis erforderlich).
Folgen bei Fristversäumung: Sperrzeit von einer WocheFolgen bei Fristversäumung: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Meldung. Sofern man durch die Verspätung die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt, könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld verlorengehen.


Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II gibt es beim Arbeitslosengeld I keine festen Regelsätze.
Wie viel Arbeitslosengeld man erhält, hängt von diversen Faktoren ab. Wer vorab wissen
möchte, wie hoch sein ALG I ausfallen wird, kann den Arbeitslosengeld-Rechner der Agentur für Arbeit nutzen.

Grundlage zur Berechnung der Bezugshöhe ist das Brutto-Gehalt der letzten 12 Monate. Dieser Betrag wird durch 365 geteilt, wodurch sich das Brutto-Gehalt pro Tag ergibt. Dieses dient als Bemessungsentgelt. Von diesem werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung (20 %) abgezogen. So wird das Netto-Entgelt pro Tag berechnet. Dieses bezeichnet man als Leistungsentgelt. Und von diesem bekommt man 60 % Arbeitslosengeld pro Tag. Das Leistungsentgelt steigt auf 67 % sofern man selbst oder der Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind hat.

Wie lange besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Dauer des Anspruchs hängt sowohl von der Dauer des Versicherungsverhältnisses der letzten
5 Jahre vor Entstehen der Arbeitslosigkeit als auch vom Alter des Antragsstellers ab. Dabei gilt:

Dauer versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse der letzten 5 JahreLebensalterBezugsdauer
12-6 Monate
16-8 Monate
20-10 Monate
24-12 Monate
3050.15 Monate
3655.18 Monate
4858.24 Monate

Verstöße und Sperrzeiten vermeiden
Der Bezug von Arbeitslosengeld soll helfen, finanzielle Einbußen abzufedern. In einigen Fällen können jedoch auch Sperrzeiten verhängt werden. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer ohne hinreichende Begründung versicherungswidrig handelt. Eine Sperrzeit von 1 bis zu 12 Wochen ist etwa bei folgenden Tatbeständen möglich:

  • Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags und Erhalt einer Abfindung
  • Die Arbeitsstelle wurde vom Arbeitnehmer selbst gekündigt
  • Die Fristen bei der Arbeitslos- bzw. Arbeitssuchend-Meldung wurden nicht eingehalten
  • Der Arbeitnehmer zeigt keine ausreichenden Bemühungen einen neuen Arbeitsplatz zu finden
  • Von der Agentur für Arbeit verhängte Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung werden nicht wahrgenommen oder abgebrochen
Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

Webseite von Online Redaktion
Online Redaktion auf Facebook
Online Redaktion auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.