Meckelfelder Dorffest 2015
Freispruch im Komaschläger-Prozess
thl. Seevetal/Lüneburg. Der Seevetaler (35), der im Rahmen des Meckelfelder Dorffestes im August 2015 einen Polizisten ins Koma geprügelt haben soll, als dieser vor einer Kneipe einen Streit schlichten wollte, ist am heutigen Freitag von der Berufungskammer des Lüneburger Landgerichtes vom Tatvorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen worden.
In erster Instanz am Amtsgericht Winsen war der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden, in zweiter Instanz vor dem Landgericht wurde das Urteil auf drei Jahre und sechs Monate abgemildert. Wegen Rechtsfehlern wurde der Schuldspruch allerdings vom Oberlandesgericht Celle aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer in Lüneburg zurückgewiesen.
Doch diesmal sah die Kammer den 35-Jährigen nicht als Schuldigen an und folgte mit dem Urteil den Ausführungen des Staatsanwaltes und der Verteidigung, die beide Freispruch gefordert hatten. Auch die Richter hielten, wie der Staatsanwalt, den Hauptbelastungszeugen für unglaubwürdig. Der Angeklagte sei nicht klar als Täter identifiziert, zudem fehle ihm ein Motiv für den Schlag. Das Gericht sah auch in den Aussagen der Polizei teilweise erhebliche Widersprüche. Nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" dürfe der Angeklagte dann auch nicht verurteilt werden, weil dieser nicht unzweifelhaft als Täter indentifiziert werden konnte. Daran hätte auch die Aussage des zweiten Hauptbelastungszeugen nichts geändert, der den Angeklagten klar als Täter wiedererkannt haben will.
Für das Opfer und seine Frau, die als Nebenkläger zusammen mit ihrem Anwalt Lorenz Hünnemeyer in allen drei Verfahren an jedem Verhandlungstag anwesend waren, brach mit dem Urteilsspruch sichtbar eine Welt zusammen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen. Ob sie davon Gebrauch machen und das Verfahren unter Umständen ein viertes Mal durchstehen würden, blieb bis dato offen. "Darüber werden wir in der kommenden Woche in aller Ruhe beraten", so Rechtsanwalt Hünnemeyer.
Rund 50 Polizisten verfolgten die Urteilsbegründung waren sichtlich geschockt. "Wir nehmen das Urteil der Kammer zur Kenntnis", sagte Frank Freienberg, Vize-Leiter der Polizeiinspektion Harburg, kurz und knapp.
Feierstimmung dagegen beim Angeklagten und dessen Anwalt Dr. Gerhard Strate. "Es nicht schön für das Opfer, dass die Tat nicht aufgeklärt werden konnte. Aber es wäre auch schlimm, wenn jemand der dafür bestraft wird, der die Tat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat", so der Verteidiger. Einen Widerspruch zu den beiden vorausgegangenen Urteilen sieht er nicht. "Die Kammer hat sich jetzt mit dem Fall und den Zeugenaussagen richtig auseinandergesetzt", so Strate.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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