Auftakt im Banker-Prozess in Stade / Vorwurf: mehr als 800.000 Euro veruntreut
Veruntreuung bei der Kreissparkasse: Angeklagter aus Himmelpforten will sich zu Vorwürfen einlassen
tp. Stade. Für einen Ex-Banker* (47) aus Himmelpforten wird es ein vermutlich schwerer Gang vor das Schöffengericht des Amtsgerichts Stade: Dort beginnt am Freitag, 23. Februar, um 9 Uhr gegen ihn die Hauptverhandlung wegen mehrerer Fälle der Untreue in einem besonders schweren Fall. Der Angeklagte, der sich in seinem Heimatdorf ehemals vielfach politisch und im Schützen- und Vereinswesen engagierte und einen guten Ruf genoss, wird sich voraussichtlich umfassend zu den Vorwürfen einlassen. Beobachter rechnen mit einem Medienrummel.
Wie berichtet, soll der frühere Chef der Stader Kreissparkassenfiliale in Hammah über einen Zeitraum von rund fünf Jahren seine Stellung ausgenutzt und illegal diverse Kundenkonten belastet haben. Insgesamt soll es sich laut Staatsanwaltschaft Stade um Kontobewegungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 800.000 Euro handeln.
Wie berichtet, erstattete der angeklagte Familienvater im Frühjahr 2017 Selbstanzeige und trat von seinen öffentlichen Ämtern zurück. Die Staatsanwaltschaft begann wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Unterschlagung und Diebstahl in alle Richtungen zu ermitteln und der Fall wurde im beschaulichen Christkind-Dorf Himmelpforten Gesprächsthema Nummer eins.
Gerüchte von einem aufwendigen Lebensstil oder einer möglichen krankhaften Spielsucht, ähnlich wie bei dem "Zocker-Banker" Jens L.* aus Stade, der wegen Veruntreuung von Kundengeldern der Deutschen-Bank-Filiale in Buxtehude im Gefängnis sitzt, machen die Runde. Der Strafverteidiger des Ex-Bankers, Rechtsanwalt Lars Zimmermann, der wie sein Mandant in Himmelpforten wohnt und im Schützenverein ist, will sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung an keinen Spekulationen beteiligen und sich auch nicht dazu äußern, ob er mit dem Angeklagten befreundet ist.
Zimmermann sagt nur soviel: Sein Mandant werde sich aller Voraussicht nach bereits zu Anfang des Prozesses umfassend zu den Tatvorwürfen und den begleitenden Lebensumständen einlassen.
Auf WOCHENBLATT-Nachfrage sagt Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme, dass die Aktenlage keine Hinweise auf eine krankhafte Spielsucht hergebe. Sollte sich der Angeklagte zwischenzeitlich um einer Wiedergutmachung bemüht haben, sei dies relevant für eine positive Strafbemessung. Vonnahme rechnet in Fällen wie diesem mit einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und vier Jahren Haft.
Bei der Kreissparkasse, der die Unregelmäßigkeiten bei einer hausinternen Revision der vor einem Jahr geschlossenen Filiale in Hammah aufgefallen waren, erteilt man zu dem Fall vorerst keine Auskunft. Sparkassenvorstand Ralf Achim Rotsch: "Wir wollen dem Rechtsweg nicht vorgreifen" - zumal der der frühere Mitarbeiter noch nicht verurteilt sei.
*Name der Red. bekannt
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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